Wenn Sie mitbekommen, dass das Vermögen eines Kindes gefährdet ist, insbesondere durch seine Eltern oder einen Elternteil, teilen Sie dieses dem Familiengericht beim Amtsgericht mit.
Wenn Sie mitbekommen, dass das Vermögen eines Kindes gefährdet ist, insbesondere durch seine Eltern oder einen Elternteil, teilen Sie dieses dem Familiengericht beim Amtsgericht mit.
Für ein minderjähriges Kind getrenntlebender Eltern, kann von dem unterhaltspflichtigen Teil ein angemessener Unterhalt verlangt werden.
Sie können für Ihren Schulbesuch oder ein Praktikum finanzielle Unterstützung erhalten, wenn Ihre Eltern nicht über ein höheres Einkommen verfügen oder Sie bereits längere Zeit elternunabhängig erwerbstätig waren. Diese Unterstützung wird BAföG genannt.
Sie sind Pflegeperson und die leiblichen Eltern wollen das Kind wieder bei sich aufnehmen? Dann können Sie beim Familiengericht beantragen, dass das Kind bei Ihnen bleibt.
Als adoptierte Person können Sie ab Ihrem 16. Geburtstag selbst Einsicht in die Akten über die Vermittlung Ihrer Adoption nehmen. Es sei denn, die Interessen anderer Betroffener – etwa die Ihrer leiblichen Eltern – stehen der Einsicht entgegen oder überwiegen.
Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte können sich bei allen Fragen zur Entwicklung und Erziehung, bei persönlichen oder familiären Fragen, bei Trennung und Scheidung an die städtischen Erziehungsberatungsstellen wenden.
Sie sind alleinerziehend und bekommen keinen oder unregelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil für Ihr Kind? Dann können Sie Unterhaltsvorschuss beantragen.
Ihr Kind hat Probleme im Alltag oder in seiner Entwicklung? Sie als Elternteil können Ihrem Kind alleine nicht helfen? Dann kann ein Erziehungsbeistand Ihr Kind unterstützen.
Sie sind alleinerziehend und bekommen kein Geld vom anderen Elternteil für ihr Kind? Oder bekommen Sie zu wenig Geld? Lassen Sie sich beraten, was sie tun können und wer ihnen hilft.
Sind Sie Pflegeeltern für ein Pflegekind, haben Sie gemäß § 1632 Absatz 4 Bürgerliches Gesetzbuch das Recht, beim Familiengericht einen Antrag auf Verbleib des Pflegekindes in der Pflegefamilie zu stellen.
Geraten Sie in die Situation, dass sowohl Sie als auch der andere Elternteil für die Betreuung Ihres noch nicht 14 Jahre alten Kindes ausfallen, unterstützt Sie das Amt für Soziale Dienste.
Sie können den Elternbeitrag für Ihr Kind nicht mehr bezahlen? Sie beziehen Sozialleistungen? Prüfen Sie, ob entweder eine Ermäßigung oder ein Erlass der Kosten für Sie in Frage kommt.
Die PiB – Pflegekinder in Bremen gemeinnützige GmbH kann die Pflegeeltern unterstützen, wenn ein Kind dauerhaft in der Pflegefamilie leben soll, weil sich die Bedingungen in der Ursprungsfamilie langfristig nicht verbessern.
Ihr Kind hat Probleme im Alltag oder in seiner Entwicklung? Sie als Elternteil benötigen Unterstützung bei der Erziehung? Dann kann die Erziehung Ihres Kindes in einer Tagesgruppe eine mögliche Hilfe sein.
Sie haben ein Kind bekommen und benötigen eine Geburtsurkunde.
Sie haben ein oder mehrere Kinder? Grundsätzlich besteht ab der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres für jedes Kind ein Anspruch auf Kindergeld.
Ist jemand nicht pflegeversichert oder sind die Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichend, kommen Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem 12. Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) in Betracht.
Brauchen Sie oder einer Ihrer Angehörigen ambulante Pflege, weil Sie sich allein zu Hause nicht mehr versorgen können? Sind Sie wegen Krankheit oder Behinderung in Ihrer Selbstständigkeit oder Ihren Fähigkeiten beeinträchtigt? Vorrangig erhalten pflegebedürftige Menschen, die kranken- bzw. pflegeversichert sind, finanzielle Leistungen für körperbezogene Pflegemaßnahmen (u.a. Körperpflege), pflegerische Betreuungsmaßnahmen (u.a. Begleitung, Beaufsichtigung) und Hilfen bei der Haushaltsführung (u.a. Reinigung der Wohnung, Einkauf) von ihrer Pflegekasse nach dem 11. Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI). Ist jemand nicht pflegeversichert oder sind die Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichend, kommen Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem 12.Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) in Betracht. Rund um das Thema Pflege beraten die Pflegestützpunkte im Land Bremen verbraucherorientiert, unabhängig und kostenlos (Kontaktdaten s. unter "Zuständige Stellen").
Möchten Sie die Vaterschaft beim Standesamt anerkennen?