Wenn Sie Umgang mit unversteuertem Kaffee haben oder kaffeehaltige Waren damit herstellen, benötigen Sie dafür in vielen Fällen eine Erlaubnis.
Mit Steuern und Abgaben leisten Unternehmen einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung der öffentlichen Aufgaben.
Unter anderem werden sie als Arbeitgeber, Produzenten oder Händler besteuert, zum Beispiel durch Umsatzsteuer, Gewerbesteuer oder Einkommensteuer.
Alle Services und Informationen über das Thema Steuern und Abgaben finden Sie hier.
Wenn Sie Umgang mit unversteuertem Kaffee haben oder kaffeehaltige Waren damit herstellen, benötigen Sie dafür in vielen Fällen eine Erlaubnis.
Wenn Kaffee oder kaffeehaltige Waren nachweislich versteuert wurden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Erstattung, einen Erlass oder eine Vergütung der Kaffeesteuer erhalten.
Wenn Sie Umgang mit Energieerzeugnissen haben, die noch versteuert werden müssen, benötigen Sie eine Erlaubnis. Mit Umgang ist unter anderem das Herstellen, Lagern, Verwenden, Verteilen oder Empfangen der Energieerzeugnisse gemeint.
Als Betrieb der Land- oder Forstwirtschaft können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Steuerentlastungen für Ihren Verbrauch von Gasöl, Pflanzenöl und Biodiesel bekommen.
Sie möchten Ihre Steuererklärung persönlich bei Ihrem Finanzamt abgeben? Machen Sie dafür einen Termin.
Wenn Sie Stromsteuer bezahlen müssen, haben Sie eine Steuererklärung beim zuständigen Hauptzollamt abzugeben, in der Sie die Steuer selbst berechnen. Man spricht dann von einer Steueranmeldung.
Für gewerbliche Wasserfahrzeug, die im Hafen liegen, können Sie eine Steuerermäßigung beantragen, wenn Sie während der Liegezeit Landstrom nutzen.
Wenn Sie mit Tabakwaren zu tun haben, müssen Sie in bestimmten Fällen Tabaksteuer bezahlen.
Wenn Sie unversteuerte Tabakwaren befördern wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis und müssen sich für das EDV-gestützte Beförderungs- und Kontrollsystem (Excise Movement and Control System – EMCS) registrieren.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Hauptzollamt Ihnen die Tabaksteuer oder die Steuerzeichenschuld erlassen oder erstatten, zum Beispiel, wenn Sie Tabakwaren vernichten oder die Steuerzeichen nicht verwenden.