Sie wollen Ihren Berufsabschluss aus dem Ausland anerkennen lassen? Hier erfahren Sie mehr.


Wer seinen Berufsabschluss im Ausland erworben hat, kann die Gleichwertigkeit seiner Qualifikation mit einem deutschen Beruf bzw. Abschluss prüfen lassen. Dies ist zur erlaubten Ausübung des erlernten Berufes auch in Deutschland notwendig. Überprüft wird die Gleichwertigkeit der im Ausland erlangten Qualifikationen mit einer deutschen Referenzqualifikation, wie etwa einem IHK-Beruf. Als gesetzlicher Rahmen dient dabei vor allem das Berufsqualifizierungsfeststellungsgesetz (BQFG).