Zulassungsbescheinigung I ersetzen - Verlust, Diebstahl
Bei Verlust oder Diebstahl Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I benötigen Sie dafür einen Ersatz.
Mobilität ist mehr als die Frage, wie man schnell, sicher und bequem von A nach B kommt.
Mobilität ist eine entscheidende Grundlage für die alltägliche Lebenswirklichkeit vieler Menschen.
Hier bekommen Sie Informationen über Themen wie Fahrerlaubnis und Führerschein, die Zulassung Ihres Fahrzeugs und anderes mehr.
Bei Verlust oder Diebstahl Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I benötigen Sie dafür einen Ersatz.
Gültige Führerscheine aus EU bzw. EWR-Staaten (EWR = Europäischer Wirtschaftsraum (Island, Liechtenstein und Norwegen)) berechtigen in Deutschland zum Führen eines Kraftfahrzeugs.
Um in einem Krankenwagen, Taxi oder Mietwagen Fahrgäste zu befördern, müssen Sie einen Führerschein zur Fahrgastbeförderung besitzen.
In besonders gekennzeichneten Gebieten ist das Parken nur mit einer Sondergenehmigung gestattet. Der sogenannte Bewohnerparkausweis wird auf Antrag ausgegeben.
Um schwerbehinderten Menschen das Parken auf gesonderte gekennzeichnete Stellen zu erleichtern, kann eine Parkerleichterung beantragt werden.
Wenn Sie bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis sind und diese um eine weitere Fahrerlaubnis(klasse) erweitern möchten, ist eine Antragstellung erforderlich. Die Antragstellung erfolgt in der Regel über Ihre Fahrschule. Wird der Antrag nicht über Ihre Fahrschule gestellt, stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer 0421-361 12435 oder per Mail unter fuehrerscheinstelle@buergeramt.bremen.de für Rückfragen zur Verfügung.
Hinweis für Fahrschulen: bitte beachten Sie unsere Informationen für Fahrschulen unter der Rubrik Zuständige Stellen "Fahrerlaubnisse".
Sie haben Ihre Fahrerlaubnis nicht in Deutschland, sondern
Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führen will, benötigt hierfür in der Regel eine Fahrerlaubnis. Wenn die Fahrerlaubnis erstmalig erlangt werden soll, bitte an eine Fahrschule wenden. Alles weitere wird von dort aus veranlasst.
Ausnahme: Bei Vorstrafen wenden Sie sich bitte direkt an die Führerscheinstelle.
Hinweis für Fahrschulen: bitte beachten Sie unsere Informationen für Fahrschulen unter der Rubrik Zuständige Stellen "Fahrerlaubnisse".
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Reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge sowie Brennstoffzellenfahrzeuge können auf Antrag ein E-Kennzeichen erhalten.
Der Antrag kann im Rahmen der Bearbeitung der Zulassung oder Umschreibung formlos gestellt werden.