Die Erziehungsberechtigten können für ihre Kinder in Ausnahme eine Schüler-Einzelbeförderung in Anspruch nehmen.
Sie machen gerade Ihren Schulabschluss oder sind mitten in der Berufsausbildung?
Bei Fragen rund um Themen wie Studium, Bildung und Ausbildung sind Sie hier richtig.
Hier finden Sie passende Beratungsangebote, Services, Anträge oder Nachweise.
Die Erziehungsberechtigten können für ihre Kinder in Ausnahme eine Schüler-Einzelbeförderung in Anspruch nehmen.
Sie haben einen ausländischen Hochschulabschluss und möchten an einer deutschen Hochschule weiterstudieren? Informieren Sie sich hier über die Zeugnisbewertung.
Die Erziehungsberechtigten können für ihre Kinder die Schüler-Sammelbeförderung in Anspruch nehmen.
Sie möchten eine Fahrkarte (Monatskarte) für die Schülerbeförderung beantragen?
Sie haben Ihr erstes Staatsexamen bestanden und möchten die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst beantragen? Hier erfahren Sie mehr darüber.
Sie möchten sich für den juristischen Vorbereitungsdienst bewerben und haben Ihren Abschluss in einem Land der EU, EWR oder der Schweiz gemacht? Hier erfahren Sie mehr darüber.
Sie haben ein schulpflichtiges Kind bei dem ein sonderpädagogischer Förderbedarf Hören, Sehen oder körperliche und motorische Entwicklung diagnostiziert wurde und Sie wünschen eine Beschulung in einem Bildungs- und Beratungszentrum als Alternative zur inklusiven Beschulung.
Sie möchten Ihr Kind für die 5. Klasse an einer Schule in Bremen anmelden?
Sie möchten sich an einer Berufsfachschule bewerben? Die Ausbildungen in den verschiedenen Berufsfachschulen bereiten entweder berufsvorbereitend auf einen Beruf vor oder schließen mit einem schulischen Berufsabschluss ab. Teilweise werden sie doppelqualifizierend angeboten.
Sie absolvieren ein Lehramtsstudium oder haben ein solches absolviert und interessieren sich für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst? Informieren Sie sich hier.
Sie haben ein schulpflichtiges Kind? Dann startet dieses seinen Bildungsweg in einer Grundschule.
Hier erfahren Sie mehr über den Übergang in die Gymnasiale Oberstufe.
Sie möchten in Deutschland als Ärzt:in arbeiten? Dann brauchen Sie eine staatliche Zulassung, die Approbation. Auch mit einer ausländischen Berufsqualifikation können Sie die Approbation erhalten. Dafür müssen Sie Ihre Berufsqualifikation anerkennen lassen.
Schulen dokumentieren die Leistungen ihrer Schülerinnen und Schüler in Halbjahres-, Jahres-, Abgangs- und Abschlusszeugnissen.
Informieren Sie sich hier über die Möglichkeit einer Befreiung von Schulgeld an Ersatzschulen.
Der Besuch einer Schule in freier Trägerschaft ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Sie möchten in Deutschland als Hebamme arbeiten? Dann brauchen Sie eine staatliche Erlaubnis. Dafür müssen Sie Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen. Ausländische Berufsqualifikationen können unter bestimmten Voraussetzungen automatisch anerkannt werden.
Sie möchten in Deutschland als Hebamme arbeiten? Dann brauchen Sie eine staatliche Erlaubnis. Um die staatliche Erlaubnis zu erhalten, können Sie Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen.
Sie möchten in Deutschland als Pflegefachperson arbeiten? Dann brauchen Sie eine staatliche Erlaubnis. Um die staatliche Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie einen Antrag stellen und können Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen.
Sie möchten die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung beantragen? Hier erfahren Sie mehr darüber.
Sie haben eine ausländische Berufsqualifikation im Bereich der Landwirtschaft. Sie möchten in dem Beruf in Deutschland dauerhaft arbeiten? Dann können Sie Ihre ausländische Berufsqualifikation offiziell anerkennen lassen.
Wenn Sie als Erwachsene:r den Mittleren Schulabschluss (MSA) absolvieren möchten, dann können Sie sich an einer Schule des Zweiten Bildungswegs bewerben. Erfahren Sie hier mehr.