Sie möchten eine gestörte Ampel (Lichtsignalanlage) oder Straßenbeleuchtung melden? Dies können Sie melden, damit der Schaden bzw. die Störung behoben werden kann.
Mitbestimmen und Mitmachen: Sie möchten etwas Sinnvolles tun und einen wertvollen Beitrag für die Gesellschaft leisten?
Vom Ehrenamt über den Bundesfreiwilligendienst bis hin zum Freiwilligen Sozialen Jahr – es gibt zahlreiche Möglichkeiten für aktives Engagement. Informationen über Engagement sowie über Wahlen, Petitionen, Bürgerbegehren und Volksentscheide finden Sie hier. Auch haben wir Wissenswertes darüber für Sie zusammengestellt, wie Sie die Kontrolle über Ihre persönlichen Daten ausüben können.
Sie möchten eine gestörte Ampel (Lichtsignalanlage) oder Straßenbeleuchtung melden? Dies können Sie melden, damit der Schaden bzw. die Störung behoben werden kann.
Sie möchten bei der Bremischen Bürgerschaft eine Petition einreichen.
a. Das Abwasser in meinem Haus läuft nicht ab! b. Das Abwasser kommt im Keller hoch bzw. staut sich zurück! c. Meine Grube läuft über! d. Der Kanaldeckel (in der Straße Durchmesser ca.1 m) klappert! e. Die Gullys laufen nicht ab
Was machen Sie eigentlich sonntags? Erst einmal ausschlafen, gründlich frühstücken und dann je nach Wetter ins Grüne oder doch lieber zu Hause bleiben? Sie können zumindest an den Wahlsonntagen auch etwas ganz anderes machen. Sie können sich nämlich als Wahlhelfer:in aktiv an den Wahlen beteiligen und so einen wichtigen Teil zu unserer Demokratie beitragen!
Sie haben Fragen zu Europa/der EU? Im EuropaPunktBremen wird Ihnen weitergeholfen!
Interesse an europäischen Themen? Besuchen Sie die Veranstaltungen des EuropaPunktBremen!
Sie sind wahlberechtigt und möchten in einem anderen Wahlraum wählen oder per Briefwahl an der Wahl teilnehmen? Dann müssen Sie einen Wahlschein beantragen.
Der Wahltag rückt näher und Sie haben noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten? Im Wahlamt wird Ihnen geholfen.
Sie haben einen Gully gesehen, an welchem dass Wasser nicht abläuft? Damit dieser Missstand beseitigt wird, nennen wir Ihnen den richtigen Ansprechpartner bzw. wird Ihr Hinweis gerne entgegen genommen.
Zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung gehören wesentlich das Recht auf freie Meinungsäußerung und das Recht sich friedlich und ohne Waffen unter freiem Himmel zu versammeln. Nach herrschender Meinung liegt eine Versammlung im Sinne von Artikel 8 des Grundgesetzes vor, wenn mehr als zwei Personen zur gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung, zusammenkommen. Volksfeste und Vergnügungsveranstaltungen sowie Veranstaltungen, die der bloßen Zurschaustellung eines Lebensgefühls dienen, fallen deshalb nicht unter den Versammlungsbegriff. Siehe Dienstleistungsbeschreibung "Veranstaltungen auf öffentlichem Grund".
Wie Sie Ihr Wahlrecht bei einer Bundestagswahl wahrnehmen können, erfahren Sie hier.
Sie können sich an der Erstellung oder Änderung eines Bebauungsplans beteiligen.
Sie haben einen Schaden an Gehweg, Straße oder Brücke entdeckt? Oder Sie haben ein beschädigtes Verkehrszeichen oder eine beschädigte Verkehrseinrichtung (zum Beispiel Poller, Sperrpfosten, Schutzplanke etc.) gesehen? Dieses können Sie melden, damit er beseitigt werden kann.
Sie möchten eine Bürgerantrag in Ihrem Stadtteil stellen?
Sie sind ehrenamtlich engagiert und erfüllen die unten genannte Voraussetzungen? Dann beantragen Sie die Ehrenamtskarte! Mit der Ehrensmatskarte, die in Bremen und Niedersachsen gilt, sind zahlreiche Vergünstigugen verbunden. Ob Sport, Kultur oder Freizeit, mit der Karte können viele Vorteile genutzt werden.
Wenn Sie in Bremen ein Freiwilliges Soziales Jahr absolvieren möchten, müssen Sie sich bei den zugelassenen FSJ-Trägern der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) der Freiwilligendienste informieren. Das Senatsressort "Jugend" übernimmt die Fachaufsicht, vermittelt Ihnen jedoch keine konkreten Plätze.
Im Rahmen der trägerübergreifenden Initiative Gemeinsam in Bremen gibt es fünf Koordinator*innen für ehrenamtliche Flüchtlingshilfe in den Stadtregionen Mitte, West, Ost, Süd und Nord. Sie sind zentrale Ansprechpartner*innen für Ehrenamtliche einerseits sowie für die Akteure und Träger der Flüchtlingshilfe andererseits. In ihrer Funktion halten sie Kontakt zu allen Flüchtlingsunterkünften, kennen die dortigen Bedarfe und können dementsprechend zielgerichtet Sach- und Zeitspenden sowie Projekte vermitteln. Die Vermittlung von ehrenamtlichen Einsatzmöglichkeiten steht dabei im Fokus ihrer Tätigkeit. Darüber hinaus stehen sie mit Ihrem Know-How für alle Ehrenamtlichen und Interessierten für Fragen zur Verfügung. Dazu organisieren sie unter anderem verschiedene Austauschtreffen und begleiten die Runden Tische in den Stadtteilen. Die Vernetzung mit den regionalen Akteuren (Quartiersmanager, Ortsamt, Beiräte, Sportvereine, Jugendfreizeitheime, Vereine, Institutionen, etc.) ist dabei wichtiges Kennzeichen der Tätigkeit.
Aktuell werden Schöffinnen und Schöffen für die kommende Amtsperiode 2024 bis 2028 gesucht. Haben Sie Interesse? Dann nutzen Sie bitte unser Bewerbungsformular unter "Weitere Informationen".
Wo ist mein Wahllokal?
Wie die Europawahl durchgeführt wird, erfahren Sie hier.
Sie können das Wählerverzeichnis zur Europawahl einsehen.
Hier finden Sie wichtige Informationen zum Thema Teilnahme an Wahlen zum Europäischen Parlament.
Sie können sich an der Erstellung oder Änderung eines Flächennutzungsplans beteiligen.
Sie haben das Recht, einen landesweiten Raumordnungsplan einzusehen.
Sie können sich an laufenden Raumverträglichkeitsprüfungen beteiligen.