Bei Verlust oder Diebstahl Ihre Fahrzeugscheins benötigen Sie dafür einen Ersatz.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: Kfz-Zulassungen am Mi. 29.05.24 um 11:15
Bei Verlust oder Diebstahl Ihre Fahrzeugscheins benötigen Sie dafür einen Ersatz.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: Kfz-Zulassungen am Mi. 29.05.24 um 11:15
Wenn Sie ein bisher nicht zugelassenes oder ein bisher in der Bundesrepublik zugelassenes - eventuell außer Betrieb gesetztes - Fahrzeug ins Ausland ausführen möchten, benötigen Sie dazu ein Ausfuhrkennzeichen.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: Kfz-Zulassungen am Mi. 29.05.24 um 11:15
Bei Verlust oder Diebstahl Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil II (oder Ihres Fahrzeugbriefs) benötigen Sie dafür einen Ersatz. Zusammen mit der Zulassungsbescheinigung Teil II erhalten Sie auch eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: Kfz-Zulassungen am Mi. 29.05.24 um 11:15
Frühestmöglicher Termin in Bremen: BürgerServiceCenter-Mitte am Do. 15.08.24 um 10:15
Für eine schnelle Bearbeitung nutzen Sie ganz bequem das Onlineverfahren beim Bundesamt für Justiz. Dort finden Sie alle weiteren Informationen und auch den "Online-Antrag Führungszeugnis". Den Link zum Online-Antrag finden Sie unter "Weitere Informationen" - "Online Service" - "Online-Antrag Führungszeugnis". Eine Vorsprache im Bürgeramt ist nicht mehr notwendig.
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich bei der Meldebehörde abmelden.
Sie mussten nach Diebstahl, Verlust oder Unbrauchbarkeit der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) Ersatz beantragen.
Wenn Sie in Bremen angeln oder fischen möchten, benötigen Sie einen Fischereischein. Hier erfahren Sie mehr darüber.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: BürgerServiceCenter-Mitte am Do. 15.08.24 um 10:15
Mit der Beglaubigung wird bestätigt, dass die Kopie inhaltlich mit dem Originaldokument identisch ist. Die Beglaubigung bescheinigt aber nicht die Echtheit oder Gültigkeit des Originals. Diese Dienstleistung wird ausschließlich in kommunaler Zuständigkeit angeboten. Ihr Anliegen kann daher nur bearbeitet werden, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Bremen haben. Ab sofort benötigen Sie keinen Termin für dieses Anliegen in den BürgerServiceCentern Mitte, Nord und Stresemannstrasse. Sie können dieses am Express-Schalter erledigen. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Öffnungszeiten der Express-Schalter in den verschiedenen BürgerServiceCentern. Wichtig: Im BürgerServiceCenter Stresemannstraße benötigen Sie weiterhin einen Termin für dieses Anliegen