Sie haben eine ausländische Berufsqualifikation als Erzieherin oder Erzieher? Damit Sie in dem Beruf in Deutschland arbeiten können, brauchen Sie die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation.
Sie wollen Ihren Berufsabschluss aus dem Ausland anerkennen lassen? Hier erfahren Sie mehr.
Wer seinen Berufsabschluss im Ausland erworben hat, kann die Gleichwertigkeit seiner Qualifikation mit einem deutschen Beruf bzw. Abschluss prüfen lassen. Dies ist zur erlaubten Ausübung des erlernten Berufes auch in Deutschland notwendig. Überprüft wird die Gleichwertigkeit der im Ausland erlangten Qualifikationen mit einer deutschen Referenzqualifikation, wie etwa einem IHK-Beruf. Als gesetzlicher Rahmen dient dabei vor allem das Berufsqualifizierungsfeststellungsgesetz (BQFG).
Portal Anerkennung
Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA)
IQ-Beratungsstellen des Netzwerks Integration durch Qualifikation
Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge
Öffentlich bestellte Übersetzerinnen und Übersetzer in Deutschland
Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen (GER)
Sie haben eine ausländische Berufsqualifikation als Erzieherin oder Erzieher? Damit Sie in dem Beruf in Deutschland arbeiten können, brauchen Sie die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation.
Sie haben im Ausland eine Berufsqualifikation als Heilerziehungspflegerin oder Heilerziehungspfleger erworben? Dann können Sie in Deutschland die Anerkennung dieser Qualifikation unter bestimmten Voraussetzungen beantragen.
Sie haben eine Berufsqualifikation als Lehrerin oder Lehrer aus dem Ausland und wollen in Deutschland arbeiten? Dann müssen Sie Ihre Berufsqualifikation anerkennen lassen.
Sie haben eine Berufsqualifikation als Lehrerin oder Lehrer aus dem Ausland und wollen in Deutschland arbeiten? Dann müssen Sie Ihre Berufsqualifikation anerkennen lassen.
Um im Land Bremen als psychosoziale Prozessbegleiterin oder Prozessbegleiter tätig zu werden, brauchen Sie eine staatliche Anerkennung.
Sie haben Ihre Ausbildung zum Rechtsanwalt oder zur Rechtsanwältin im Ausland absolviert und möchten nun in Deutschland arbeiten? Informieren Sie sich hier über die Voraussetzungen.
Sie möchten in Deutschland dauerhaft als Sozialpädagogin/Sozialarbeiterin oder Sozialpädagoge/Sozialarbeiter arbeiten? Dann müssen Sie Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen.
Sie möchten in Deutschland dauerhaft als Tierärzt:in arbeiten? Dann brauchen Sie eine staatliche Zulassung, die Approbation. Auch mit einer ausländischen Berufsqualifikation können Sie die Approbation erhalten. Sie müssen Ihre Berufsqualifikation anerkennen lassen.
Sie möchten in Deutschland dauerhaft als Tierärzt:in arbeiten? Dann brauchen Sie eine staatliche Zulassung, die Approbation. Auch mit einer ausländischen Berufsqualifikation können Sie die Approbation erhalten. Sie müssen Ihre Berufsqualifikation anerkennen lassen.
Sie haben im Ausland eine Berufsqualifikation im Bereich Hauswirtschaft und Familienpflege erworben. Sie möchten in dem Beruf in Deutschland dauerhalt arbeiten? Dann können Sie Ihre ausländische Berufsqualifikation offiziell anerkennen lassen.
Sie haben eine Berufsqualifikation aus dem Ausland und möchten in Deutschland arbeiten? Sie können bei der zuständigen Stelle die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation beantragen.
Wenn Sie in einem der Berufe Rechtsanwaltsfachangestellte(r), Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte(r), Rechtsfachwirt:in oder Notarfachwirt:in arbeiten möchten und nur über einen ausländischen Berufsabschluss verfügen, können Sie beantragen, dass die Gleichwertigkeit Ihrer Berufsqualifikation festgestellt wird.
Eignungsprüfung zur Anerkennung der Berufsqualifikation als Steuerberater/in
Sie wollen als Pharmaberater:in tätig werden? In Deutschland regelt das Arzneimittelgesetz (AMG), wer Ärzte und andere Angehörige medizinischer Fachkreise über Arzneimittel beraten darf.
Sie möchten in Deutschland als Apotheker:in arbeiten? Dann brauchen Sie eine staatliche Zulassung, die Approbation. Auch mit einer ausländischen Berufsqualifikation können Sie die Approbation erhalten. Dafür müssen Sie Ihre Berufsqualifikation anerkennen lassen.
Sie möchten in Deutschland als Apotheker:in arbeiten? Dann brauchen Sie eine staatliche Zulassung, die Approbation. Auch mit einer ausländischen Berufsqualifikation können Sie die Approbation erhalten. Dafür müssen Sie Ihre Berufsqualifikation anerkennen lassen.
Sie möchten die Anerkennung Ihres ausländischen Abschlusses als Elementarpädagog:in oder Kindheitspädagog:in beantragen? Dann wenden Sie sich für ein Beratungsgespräch an die Senatorische Behörde für Kinder und Bildung – Referat 31-.
Sie möchten in Deutschland als Hebamme arbeiten? Dann brauchen Sie eine staatliche Erlaubnis. Dafür müssen Sie Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen. Ausländische Berufsqualifikationen können unter bestimmten Voraussetzungen automatisch anerkannt werden.
Sie möchten in Deutschland als Hebamme arbeiten? Dann brauchen Sie eine staatliche Erlaubnis. Um die staatliche Erlaubnis zu erhalten, können Sie Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen.
Sie möchten in Deutschland als Pflegefachperson arbeiten? Dann brauchen Sie eine staatliche Erlaubnis. Um die staatliche Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie einen Antrag stellen und können Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen.
Sie möchten in Deutschland als Pflegefachperson arbeiten? Dann brauchen Sie eine staatliche Erlaubnis. Um die staatliche Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie einen Antrag stellen und können Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen.
Sie möchten nach der staatlichen Prüfung zum/zur Erzieher:in an einer Fachschule für Sozialpädagogik im Land Bremen anschließend die staatliche Anerkennung erlangen? Hier erfahren Sie mehr.
Sie möchten nach der staatlichen Prüfung zur Heilerziehungspflegerin/Heilerziehungspfleger an einer Fachschule für Heilerziehungspflege im Land Bremen anschließend die staatliche Anerkennung als Heilerziehungspflegerin/Heilerziehungspfleger erlangen?
Sie wollen Ihr International Baccalaureate Diploma/Diplôme du Baccalauréat International zum Zweck der beruflichen Aus- und Weiterbildung oder der Arbeitsaufnahme anerkennen lassen? Senden Sie uns Ihren Antrag und die vollständigen Unterlagen zu.
Damit Sie die Berufsbezeichnung „Ingenieurin“ oder „Ingenieur“ in Deutschland führen dürfen, brauchen Sie eine Erlaubnis. Für die Erlaubnis brauchen Sie die Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation als Ingenieurin oder Ingenieur.
Sie haben eine ausländische Berufsqualifikation im Bereich der Landwirtschaft. Sie möchten in dem Beruf in Deutschland dauerhaft arbeiten? Dann können Sie Ihre ausländische Berufsqualifikation offiziell anerkennen lassen.
Sie möchten in Deutschland als für die Zuchtarbeit verantwortliche Person arbeiten? Dafür müssen Sie Ihre ausländische Berufsqualifikation als gleichwertig mit einer entsprechenden deutschen Qualifikation anerkennen lassen.
Sie möchten in Deutschland als Besamungsbeauftragte oder Besamungsbeauftragter arbeiten? Dafür müssen Sie Ihre ausländische Berufsqualifikation als gleichwertig mit der deutschen Qualifikation anerkennen lassen.
Sie wollen ihr im Ausland erworbenes Schulabschlusszeugnis zum Zwecke der beruflichen Aus- und Weiterbildung beziehungsweise der Arbeitsaufnahme anerkennen lassen? Senden Sie uns Ihren Antrag und die vollständigen Unterlagen zu.
Sie möchten in Deutschland als Ärzt:in arbeiten? Dann brauchen Sie eine staatliche Zulassung, die Approbation. Auch mit einer ausländischen Berufsqualifikation können Sie die Approbation erhalten. Dafür müssen Sie Ihre Berufsqualifikation anerkennen lassen.
Sie möchten in Deutschland als Ärzt:in arbeiten? Dann brauchen Sie eine staatliche Zulassung, die Approbation. Auch mit einer ausländischen Berufsqualifikation können Sie die Approbation erhalten. Dafür müssen Sie Ihre Berufsqualifikation anerkennen lassen.