Berichtigung und Fortschreibung von Geburten-, Ehe- und Sterberegistern
Bezahlmöglichkeiten
Bar, Girocard (EC-Karte)
Herzlich willkommen auf den Seiten des Standesamtes Bremen-Nord
Ab dem 01. Mai 2025 gilt in Deutschland ein neues Namensrecht. Informationen zu den Änderungen und zu Terminen finden Sie ab dem 17. März 2025 unter "Dienstleistungen" auf dieser Serviceseite.
Sollte für die Erfüllung Ihres Anliegens ein persönlicher Besuch erforderlich sein, vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin telefonisch unter +49 421 115 oder per E-Mail mit uns.
Generelle Rückfragen und Terminabsprachen:
standesamtbremen-nord@inneres.bremen.de.
Rückfragen und Terminabsprachen zum Thema Geburt:
geburtennord@inneres.bremen.de.
Rückfragen und Terminabsprachen zum Thema Eheschließung:
ehenord@inneres.bremen.de.
Eheschließungen:
Geburten:
Urkundenanforderungen:
Kirchenaustritt:
Weitere Informationen finden Sie unter „Dienstleistungen“.
Ihre Ehe wurde im Ausland geschieden? Daran sollten Sie denken!
Sie haben im Ausland geheiratet und sind sich nicht sicher, ob die Ehe hier gültig ist?
Wir möchten unsere eingetragene Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln.
Mein/e Partner:in ist lebensgefährlich erkrankt - können wir trotzdem heiraten?
In Ihrer Einrichtung wurde ein Kind geboren? Dann müssen Sie dies dem zuständigen Standesamt melden. Hier erfahren Sie mehr darüber.
Sie haben ein Kind bekommen und benötigen eine Geburtsurkunde.
Mein Kind wurde im Ausland geboren. Kann ich auch eine Geburtsurkunde von einem deutschen Standesamt erhalten?
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Sie möchten aus der evangelischen oder katholischen Kirche austreten.
Wir haben ein minderjähriges Kind und möchten den Familiennamen des Kindes ändern. Wir möchten die Reihenfolge der Vornamen des Kindes ändern.
Ich bin volljährig und möchte den Geburtsnamen, den mir meine Eltern gegeben haben, ändern. Ich möchte die Reihenfolge meiner Vornamen neu sortieren. Mein Rufname steht an zweiter Stelle. Ich möchte, dass der Rufname vorne steht.
Wir möchten einen gemeinsamen (Doppel-)Namen führen. Ich/Wir möchte/-n den in der Ehe geführten Namen ändern. Ich möchte meinen Geburtsnamen wieder annehmen. Ich möchte einen Doppelnamen führen.
Ich möchte die Geschlechtsangabe in meinem Geburtenregister und den Vornamen ändern.
Es gibt Lebenssituationen, in denen zusätzliche standesamtliche Urkunden benötigt werden.
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Aktualisiert am 10.11.2025