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Reisen und Auslandsaufenthalt

Das Bild zeigt einen Koffer mit Urlaubsaufklebern.

Wir informieren Sie unter anderem über die richtige Vorbereitung, die notwendigen Dokumente und über gesundheitliche Aspekte zu Reisen und Auslandsaufenthalten.

Legende: Dienstleistungen
Zu diesem Thema gibt es 10 Dienstleistungen
  • Visum beantragen - Visa-Erteilung

    Sie wollen nach Deutschland einreisen und hierfür ein Visum beantragen?

    Lebenslage(n): Reisen und Auslandsaufenthalt Migration und Integration Weiter lesen
  • Visaverlängerung

    Sie sind mit einem Schengenvisum zu Besuchs- oder Geschäftszwecken ("C-Visum") nach Deutschland eingereist und benötigen eine Verlängerung des Visum?
    Dazu müssen Sie folgende Punkte beachten:

    Lebenslage(n): Reisen und Auslandsaufenthalt Migration und Integration Weiter lesen
  • Bescheinigung zur Mitnahme von Betäubungsmitteln bei Auslandsreisen beglaubigen lassen

    Sie wollen mit Betäubungsmitteln in ein anderes Land reisen? Die notwendige Bescheinigung dafür müssen Sie beglaubigen lassen.

    Lebenslage(n): Ausweise und Dokumente Reisen und Auslandsaufenthalt Weiter lesen
  • Einheitlicher Ansprechpartner

    Wenn Sie unternehmerisch oder beruflich im Land Bremen tätig werden wollen, informiert Sie die Internetseite des einheitlichen Ansprechpartners über rechtliche Anforderungen und hilft Ihnen, Verwaltungsverfahren schnell und einfach online abzuwickeln.

    Lebenslage(n): Recht und Verbraucherschutz Logistik und Transport Unternehmensstart und Gewerbezulassung Bauen und Immobilien Veranstaltungen Geschäftsauflösung und Unternehmensübergang Auslandsgeschäft Forschung und Entwicklung Register und Kataster Reisen und Auslandsaufenthalt Migration und Integration Anlagen, Waren und Stoffe Arbeit Weiter lesen
  • Asylverfahren, Ablehnung und Ausreisepflicht

    Wenn Ihr Asylantrag durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) abgelehnt wurde, erhalten Sie hierüber einen schriftlichen Bescheid vom BAMF. In dem Bescheid stellt das BAMF auch fest, dass Sie jetzt ausreisepflichtig sind.

    Lebenslage(n): Migration und Integration Reisen und Auslandsaufenthalt Weiter lesen
  • Kinderreisepass beantragen (Verlängerung)

    Ab 1. Januar 2024 gibt es den Kinderreisepass als Reisedokument nicht mehr. Sie können den aktuellen Kinderreisepass Ihres Kindes nutzen, bis er nicht mehr gültig ist. 

    Nach dem 31. Dezember 2023 können Sie Kinderreisepässe nicht mehr verlängern. 

    Brauchen Sie für Ihr Kind ein neues Reisedokument? 

    Sie können für Ihr Kind einen Reisepass oder einen Personalausweis beantragen. Bitte informieren Sie sich vor dem Termin über diese Reisedokumente. Sie gelangen zu den Leistungsbeschreibungen „Personalausweis beantragen“ und „Reisepass beantragen - für Personen unter 18 Jahren“ über die Verlinkungen unter „Weitere Informationen“.

    Bereits vereinbarte Termine behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Sie haben vor Ort die Möglichkeit, für Ihr Kind einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.

    Die aktuellen rechtlichen Vorgaben für Passfotos finden Sie unter „Weitere Informationen“ – „Hinweise zu digitalen Passfotos“.

    Lebenslage(n): Ausweise und Dokumente Reisen und Auslandsaufenthalt Weiter lesen
  • Vorläufigen Reisepass beantragen

    Wenn ein Reisepass - auch im "Expressverfahren" (innerhalb von 3-4 Tagen) - nicht mehr rechtzeitig vor Reiseantritt ausgestellt werden kann, können Sie einen vorläufigen Reisepass erhalten.
    Die aktuellen rechtlichen Vorgaben für Passfotos finden Sie unter „Weitere Informationen“ – „Hinweise zu digitalen Passfotos“.

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  • Reisepass beantragen - für Personen unter 18 Jahren

    In allen BürgerServiceCentern werden täglich in den späten Nachmittagsstunden zusätzliche Termine für die kommenden Tage freigegeben. Sollte Ihnen kein passender Termin vorgeschlagen werden, schauen Sie gerne in diesem Zeitfenster auf dieser Seite erneut vorbei.

    Die aktuellen rechtlichen Vorgaben für Passfotos finden Sie unter „Weitere Informationen“ – „Hinweise zu digitalen Passfotos“.

    Der Reisepass kann auch für Personen zwischen 0 und 18 Jahren ausgestellt werden. Für einige Reiseziele ist dies notwendig, da der Kinderreisepass oder Personalausweis nicht in allen Ländern anerkannt wird.

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Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine
Vereinheitlichung der digitalen Angebote des Bundes, der Länder und aller Kommunen.
Serviceportal · Christian Cortsen, Pexels.com