Antrag auf Auskunft über Erschließungskosten
Sie benötigen Informationen zur Höhe der Erschließungskosten? Hier erfahren Sie mehr.
Das Amt für Straßen und Verkehr, kurz ASV, ist eine moderne und leistungsstarke Straßenbau- und Verkehrsverwaltung mit ca. 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Zugleich sind wir Obere Landesstraßenbau- und Obere Verkehrsbehörde. Das ASV plant, baut und unterhält die Verkehrswege und Brückenbauwerke der Stadt Bremen. Das ASV ist zuständig für die Anordnung von Baustellen, für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen, für Ampelschaltungen u.v.m. Das ASV gliedert sich in folgende Bereiche:
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Wenn Sie auf öffentlichen Straßen etwas mit einem Fahrzeug transportieren möchten und der Transport schwerer oder größer ist als gesetzlich vorgesehen, müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.
Sie benötigen eine Ausnahmegenehmigung, weil Sie über keine grüne Umweltplakette / Feinstaubplakette in die Umweltzone einfahren müssen?
Sie möchten sich über aktuelle oder zukünftige Baustellen in Bremen, Niedersachsen oder auf Autobahnen informieren?
In besonders gekennzeichneten Gebieten ist das Parken nur mit einer Sondergenehmigung gestattet. Der sogenannte Bewohnerparkausweis wird auf Antrag ausgegeben.
Als Bewohner:in eines Bewohnerparkgebietes können Sie für Ihre Gäste Besucherkarten erwerben.
Als Gewerbetreibende oder Freiberufler:in mit Sitz in einem Bewohnerparkgebiet können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Mit diesem dürfen Sie am Standort Ihres Betriebes parken.
Eine dauerhafte Nutzung von öffentlicher Straßenverkehrsfläche bedarf einer Erlaubnis. Jeder der die öffentliche Straßenverkehrsfläche nutzen will, ob über oder unter der Erde, muss sich dies genehmigen lassen.
Sie benötigen einen persönlichen Behindertenparkplatz an Ihrem Wohnort oder Arbeitsort? Hier erfahren Sie mehr.
Zum Befahren der Bremer Umweltzone benötigen Sie für Ihr Fahrzeug einen schadstoffbezogenen Ausweis, auch bekannt als Feinstaub- oder Umweltplakette.
Sie haben einen Schaden an Gehweg, Straße oder Brücke entdeckt? Oder Sie haben ein beschädigtes Verkehrszeichen oder eine beschädigte Verkehrseinrichtung (zum Beispiel Poller, Sperrpfosten, Schutzplanke etc.) gesehen? Dieses können Sie melden, damit er beseitigt werden kann.
Sie möchten eine gestörte Ampel (Lichtsignalanlage) oder Straßenbeleuchtung melden? Dies können Sie melden, damit der Schaden bzw. die Störung behoben werden kann.
Sie brauchen eine Erlaubnis der Straßenbaubehörde, um eine Straßenflächen, wie zum Beispiel Fuß- und Radwege oder Grünflächen mit einem Fahrzeug auf einer Überfahrt zu nutzen? Diese Erlaubnis können Sie beim Amt für Straßen und Verkehr beantragen.
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Aktualisiert am 21.05.2026