Anliegerverpflichtung zur Reinigung öffentlicher Gehwege
Auch in der Stadtgemeinde Bremen müssen Anlieger Gehwege regelmäßig von Laub, Schnee und Eis befreien. Über den Umfang der Räumpflicht gibt das Bremische Landesstraßengesetz (BremLStrG) Auskunft.