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Migration und Integration

Das Bild zeigt viele kleine Bilder von unterschiedlichen Menschen. Davor sitzen drei Menschen auf einer Bank und schauen sich die Bilder an.

Möchten Sie in Deutschland leben und arbeiten? Suchen Sie Informationen rund um Themen wie Asyl und Flüchtlingsschutz? Möchten Sie in Deutschland studieren?

Hier sind Sie richtig. In diesem Bereich finden Menschen aus dem Ausland Beratungsangebote und Informationen.

Legende: Dienstleistungen
Zu diesem Thema gibt es 18 Dienstleistungen
  • Asylverfahren, Anerkennung und Aufenthaltserlaubnis

    Wenn Ihr Asylantrag durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) positiv entschieden wurde, erhalten Sie hierüber einen schriftlichen Bescheid vom BAMF. Diesen Bescheid erhält auch das Migrationsamt. Sie bekommen dann vom Migrationsamt spätestens innerhalb von 2 Wochen eine Einladung zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis. Bitte sprechen Sie nicht bei uns vor, wenn Sie die Einladung von uns noch nicht bekommen haben, weil wir Ihr Anliegen dann noch nicht bearbeiten können.

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  • Asylverfahren, Ablehnung und Ausreisepflicht

    Wenn Ihr Asylantrag durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) abgelehnt wurde, erhalten Sie hierüber einen schriftlichen Bescheid vom BAMF. In dem Bescheid stellt das BAMF auch fest, dass Sie jetzt ausreisepflichtig sind.

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  • Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen

    Sie leben in Bremen mit dem Status Duldung und die Ausreise aus Deutschland ist Ihnen auf längere Zeit aus Gründen unmöglich, die Sie nicht verschuldet haben, dann können Sie beim Migrationsamt eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
    Dies gilt auch, wenn Sie seit mehreren Jahren geduldet in Bremen leben und Sie sich gut / nachhaltig integriert haben.
    Mehr über die Voraussetzungen erfahren Sie hier:

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  • Einbürgerung im Rahmen der Wiedergutmachung beantragen - für Personen, die während des Nationalsozialismus ausgebürgert wurden, sowie deren Abkömmlinge - im Ausland

    Wenn Ihnen oder Ihren Vorfahren während der Zeit des Nationalsozialismus die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen wurde, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Wiedereinbürgerung beantragen.

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  • Einbürgerung beantragen für ehemalige Deutsche im Ausland

    Wenn Sie im Ausland leben, schon einmal deutsch waren und es wieder werden möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Wiedereinbürgerung beantragen.

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  • Chancen-Aufenthaltsrecht

    Sie besitzen aktuell eine Duldung (Aussetzung der Abschiebung) und haben am 31.10.2022 bereits seit fünf Jahren ununterbrochen im Bundesgebiet gelebt? Dann soll Ihnen auf Antrag einmalig eine sogenannte Chancen-Aufenthaltserlaubnis für 18 Monate erteilt werden. Damit erhalten Sie die Möglichkeit, die übrigen Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei gut integrierten Jugendlichen und jungen Volljährigen oder bei nachhaltiger Integration zu erfüllen. Dazu zählen insbesondere der Identitätsnachweis und die eigenständige Sicherung Ihres Lebensunterhalts.

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  • Verpflichtungserklärung beantragen (Zweck: Erteilung eines Besuchs- oder Geschäftsvisums)

    Sie sind gebeten worden, im Rahmen eines Visumsverfahren zu Besuchs- oder Geschäftszwecken für ihren Gast eine Verpflichtungserklärung zu übernehmen? Dazu beachten Sie bitte folgende Punkte.

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  • eAT/Elektronischer Aufenthaltstitel

    Zur Abholung Ihres elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) in das Migrationsamt kommen. Wir schicken Ihnen Ihren eAT mit der Post zu.

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  • Neuer Nationalpass: Übertrag des Aufenthaltstitels

    Was zu tun ist, wenn Sie einen neuen Nationalpass erhalten haben und Ihren Aufenthaltstitel übertragen lassen müssen.

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  • Aufenthaltserlaubnis verlängern

    Sie möchten Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängern lassen?
    Wenn Ihnen das Migrationsamt Ihre Aufenthaltserlaubnis erteilt hat, erhalten Sie vor Ablauf Ihrer Aufenthaltserlaubnis ein Schreiben vom Migrationsamt, in dem Sie aufgefordert werden, die benötigten Unterlagen für eine Verlängerung einzureichen. Erst wenn alle Unterlagen vollständig eingegangen sind bekommen Sie einen Termin zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zugeschickt.
    Bitte beachten Sie, dass diese Regelung nicht für die Übertragung von Aufenthaltstiteln gilt. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in der Dienstleistung „Neuer Nationalpass: Übertrag des Aufenthaltstitels".

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  • Visum beantragen - Visa-Erteilung

    Sie wollen nach Deutschland einreisen und hierfür ein Visum beantragen?

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  • Visaverlängerung

    Sie sind mit einem Schengenvisum zu Besuchs- oder Geschäftszwecken ("C-Visum") nach Deutschland eingereist und benötigen eine Verlängerung des Visum?
    Dazu müssen Sie folgende Punkte beachten:

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  • Einbürgerung

    Sie sind Ausländer:in und leben schon längere Zeit in Deutschland? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen deutsche:r Staatsangehörige:r werden.

    Erfreulicherweise entscheiden sich immer mehr ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger ihre Einbürgerung in die deutsche Staatsangehörigkeit zu beantragen. Die steigende Anzahl der Anträge führt in der Folge aber leider auch zu einer längeren Bearbeitungsdauer.

    Derzeit werden Anträge aus dem 1. Quartal 2023 abschließend bearbeitet. Sobald sich Ihr Antrag in der abschließenden Bearbeitung befindet, werden wir Kontakt mit Ihnen aufnehmen. 

    Bitte beachten Sie, dass aus Gründen der Gleichbehandlung die Bearbeitung der Einbürgerungsanträge grundsätzlich nach Eingangsdatum erfolgt.

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  • Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug

    Sie möchten dass Ihr/e ausländische/r EhepartnerIn und / oder Ihre Kinder zu Ihnen nach Deutschland ziehen? Oder Ihr/e ausländische/r EhepartnerIn und / oder Ihre Kinder halten sich bereits in Deutschland auf, haben aber keine Aufenthaltserlaubnis?

    Die wichtigsten Informationen zu diesem sogenanntren Familiennachzug finden Sie hier:

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  • Freizügigkeit für EU Bürger/innen und EFTA-Staatsangehörige und für ihre Familienangehörigen

    Sie sind Staatsangehörige/r eines Mitgliedstaates der Europäischen Union also EU-Bürger/in oder Sie sind Bürger/in von Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz (EFTA-Staaten) und wohnen in Bremen oder möchten hier leben? Sie möchten als Familienangehöriger eine Aufenthaltskarte beantragen?

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  • Einheitlicher Ansprechpartner

    Wenn Sie unternehmerisch oder beruflich im Land Bremen tätig werden wollen, informiert Sie die Internetseite des einheitlichen Ansprechpartners über rechtliche Anforderungen und hilft Ihnen, Verwaltungsverfahren schnell und einfach online abzuwickeln.

    Lebenslage(n): Recht und Verbraucherschutz Logistik und Transport Unternehmensstart und Gewerbezulassung Bauen und Immobilien Veranstaltungen Geschäftsauflösung und Unternehmensübergang Auslandsgeschäft Forschung und Entwicklung Register und Kataster Reisen und Auslandsaufenthalt Migration und Integration Anlagen, Waren und Stoffe Arbeit Weiter lesen
  • Zulassung zum Integrationskurs beantragen

    Wenn Sie die deutsche Sprache erlernen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen an einem Integrationskurs teilnehmen.

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  • Erlöschen eines Aufenthaltstitels bei Auslandsaufenthalten

    Ein längerer Auslandsaufenthalt kann zum Erlöschen Ihres deutschen Aufenthaltstitels führen. Wenn Sie sich für längere Zeit im Ausland aufhalten wollen, beachten Sie bitte die unterschiedlichen Fristen, nach denen ein Aufenthaltstitel erlischt und beantragen Sie rechtzeitig eine Bescheinigung über das Fortbestehen Ihres Aufenthaltstitels.

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Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine
Vereinheitlichung der digitalen Angebote des Bundes, der Länder und aller Kommunen.
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