Im privaten Reiseverkehr mit Heimtieren ins Ausland werden von vielen Ländern amtlich bescheinigte Impfungen und Untersuchungen der Tiere verlangt. Untersuchungen der Tiere und zugehörige Bescheinigungen sind beim LMTVet erhältlich.
In Ihrer Freizeit entspannen Sie am besten bei einem Waldspaziergang mit Ihrem Hund? Sitzen Sie am liebsten mit der Angelrute am See? Oder brauchen Sie mehr Action?
Hobbys sind mehr als nur Erholung und Ausgleich, sie sind ein Teil unserer Identität. Hier finden Sie einen Überblick über Serviceangebote und Ansprechpersonen der Verwaltung rund um Ihre Freizeitbeschäftigung.
Im privaten Reiseverkehr mit Heimtieren ins Ausland werden von vielen Ländern amtlich bescheinigte Impfungen und Untersuchungen der Tiere verlangt. Untersuchungen der Tiere und zugehörige Bescheinigungen sind beim LMTVet erhältlich.
Sie können sich von der Hundesteuer befreien lassen, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Erfahren Sie hier mehr.
Sie möchten wissen, wie die Hundesteuer berechnet wird? Hier erfahren Sie mehr darüber.
Wenn Sie keinen Hund mehr halten oder aus der Stadt Bremen wegziehen, müssen Sie Ihren Hund abmelden.
Die Luftfahrtbehörde ist, neben dem Gewerbeaufsichtsamt, die zuständige Stelle für die Erteilung von Erlaubnissen zum Abbrennen von Feuerwerken, sofern der Aufstiegsort im Land Bremen (Bremen und Bremerhaven) liegt und ein Flugplatz im Umkreis von 1,5km vorhanden ist.
Wenn Sie erlaubnispflichtige Waffen und/oder Munition erwerben und besitzen wollen, müssen Sie bei der zuständigen Waffenbehörde eine Erlaubnis beantragen.
Wenn Sie Mitglied in einem Schießsportverein sind, können Sie eine unbefristete Erlaubnis zum Erwerb bestimmter Waffenarten (gelbe Waffenbesitzkarte) beantragen.
Wenn Sie Waffen und/oder Munition erwerben und besitzen wollen, um sie zu erproben, zu begutachten oder zu untersuchen, müssen Sie bei der zuständigen Waffenbehörde eine Erlaubnis beantragen.
Wenn Sie eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben oder jemandem überlassen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen anzeigen.
Wenn Sie ein Fischereifahrzeug für die Aalfischerei nutzen möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde registrieren lassen.
Wenn Sie in Bremen angeln oder fischen möchten, benötigen Sie einen Fischereischein. Hier erfahren Sie mehr darüber.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: BürgerServiceCenter-Mitte am Fr. 10.10.25 um 09:00
Wer im Gebiet der Stadtgemeinde Bremen einen Hund hält, muss Hundesteuer zahlen. Hierzu muss der Hund angemeldet werden. Aus der Anmeldung ergibt sich die Hundesteuer. Erfahren Sie nachfolgend mehr.
Sie möchten eine Ermäßigung der Hundesteuer beantragen? Hier erfahren Sie mehr.
Eine dauerhafte Nutzung von öffentlicher Straßenverkehrsfläche bedarf einer Erlaubnis. Jeder der die öffentliche Straßenverkehrsfläche nutzen will, ob über oder unter der Erde, muss sich dies genehmigen lassen.
Wer auf die Jagd gehen will, braucht einen Jagdschein.
Sie möchten sich über aktuelle oder zukünftige Baustellen in Bremen, Niedersachsen oder auf Autobahnen informieren?
Sie planen eine private Freiluftparty mit elektronischer Musik auf öffentlichen Flächen? Die Freiluftparty müssen Sie beim Ordnungsamt anmelden.
Sie möchten einen Stockangelschein beantragen? Hier erfahren Sie mehr darüber.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: BürgerServiceCenter-Mitte am Fr. 10.10.25 um 09:00
Wenn Sie Ihre Waffen unbrauchbar haben machen lassen oder vernichtet haben, müssen Sie dies innerhalb von 2 Wochen anzeigen.
Wenn Sie eine Waffe, Munition oder eine waffenrechtliche Erlaubnisurkunde, wie zum Beispiel eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenschein, verloren haben, müssen Sie dies unverzüglich der zuständigen Waffenbehörde anzeigen.
Wenn Sie Waffen und/oder Munition sammeln wollen, müssen Sie bei der zuständigen Waffenbehörde eine Erlaubnis beantragen.
Wenn Sie als schießsportlicher Verein Waffen und/oder Munition erwerben und besitzen wollen, müssen Sie bei der zuständigen Waffenbehörde eine Erlaubnis beantragen.
Wenn Sie als jagdliche Vereinigung Waffen und/oder Munition erwerben und besitzen wollen, müssen Sie bei der zuständigen Waffenbehörde eine Erlaubnis beantragen.
Wenn Sie als jagdliche Vereinigung eine Waffenbesitzkarte (WBK) haben und eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben wollen, müssen Sie dies beantragen.
Wenn Sie als Bürger erlaubnispflichtige Waffen und/oder Munition überlassen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen anzeigen.
Wenn Sie Aale zu Erwerbszwecken fangen möchten, müssen Sie sich bei der zuständigen Behörde als Person registrieren.
Wenn Sie bereits eine Waffenbesitzkarte (WBK) haben und eine weitere erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben wollen, müssen Sie dies beantragen.