Sie sind in Bremen aufenthaltsrechtlich geduldet oder Sie sind ausreisepflichtig und möchten dennoch eine Duldung beantragen, weil Sie Deutschland tatsächlich nicht verlassen können? Weitere Informationen finden Sie hier:
Sie sind in Bremen aufenthaltsrechtlich geduldet oder Sie sind ausreisepflichtig und möchten dennoch eine Duldung beantragen, weil Sie Deutschland tatsächlich nicht verlassen können? Weitere Informationen finden Sie hier:
Sie leben in Bremen mit dem Status Duldung und die Ausreise aus Deutschland ist Ihnen auf längere Zeit aus Gründen unmöglich, die Sie nicht verschuldet haben, dann können Sie beim Migrationsamt eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Dies gilt auch, wenn Sie seit mehreren Jahren geduldet in Bremen leben und Sie sich gut / nachhaltig integriert haben. Mehr über die Voraussetzungen erfahren Sie hier:
Wenn Ihr Asylantrag durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) positiv entschieden wurde, erhalten Sie hierüber einen schriftlichen Bescheid vom BAMF. Diesen Bescheid erhält auch das Migrationsamt. Sie bekommen dann vom Migrationsamt spätestens innerhalb von 2 Wochen eine Einladung zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis. Bitte sprechen Sie nicht bei uns vor, wenn Sie die Einladung von uns noch nicht bekommen haben, weil wir Ihr Anliegen dann noch nicht bearbeiten können.
In den ersten drei Monaten nach Asylantragstellung, dürfen AsylbewerberInnen nicht arbeiten. Praktikum und Studium sind aber grundsätzlich auch zu Beginn des Asylverfahrens möglich. Wenn das Migrationsamt Ihre Aufenthaltsgestattung verlängert, können Sie beantragen, dass Ihnen auch die Beschäftigung erlaubt wird.
Wenn Ihr Asylantrag durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) abgelehnt wurde, erhalten Sie hierüber einen schriftlichen Bescheid vom BAMF. In dem Bescheid stellt das BAMF auch fest, dass Sie jetzt ausreisepflichtig sind.
Ausländer, mit Ausnahme von EU-Bürgern, die nach Deutschland kommen möchten, um hier zu leben, z.B. weil sie hier Familie haben, weil sie hier arbeiten oder studieren möchten, benötigen für den Aufenthalt in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis. Für die Einreise nach Deutschland muss i.d.R. vor der Einreise im Herkunftsland bei der deutschen Botschaft ein Visum beantragt werden. (Positive Ausnahmen bestehen aktuell für Staatsangehörige folgender Staaten: Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, USA, Republik Korea) Eine Einreise ohne Visum ist für einen längerfristigen Aufenthalt nicht möglich. Das Aufenthaltsrecht schreibt vor, dass Menschen, die ohne Visum nach Deutschland einreisen, um hier zu leben, wieder ausreisen müssen, um im Herkunftsland ein Visum zu beantragen (Ausnahmen s.o. sowie für Asylsuchende).
Wenn Sie als Asylsuchender/Flüchtling nach Deutschland kommen, müssen Sie nach Möglichkeit umgehend nach Ihrer Ankunft in Deutschland einen Asylantrag stellen. In Bremen melden Sie sich hierzu bei der: Zentrale Aufnahmestelle für Asylbewerber und Flüchtlinge im Lande Bremen (ZASt), Lindenstraße 110, 28755 Bremen. Dort wird dann entschieden, ob Sie in Bremen bleiben können oder in ein anderes Bundesland verteilt werden müssen. Nach der Aufnahme können Sie Ihren Asylantrag bei dem dann für Sie zuständigen BAMF stellen. Vom BAMF erhalten Sie auch eine Aufenthaltsgestattung, die als Nachweis dient, dass Sie sich für die Dauer des Asylverfahrens in Deutschland aufhalten dürfen. Diese Aufenthaltsgestattung müssen Sie immer bei sich führen. Die Aufenthaltsgestattung enthält die Auflage, wo Sie Ihren Wohnsitz nehmen müssen und ob Sie arbeiten dürfen. Weitere Informationen über das Asylverfahren finden Sie auf der Web-Seite des BAMF (siehe unter "i Wo kann ich mehr erfahren?"). Wenn Sie Bremen für die Dauer des Asylverfahrens zugewiesen wurden, ist das Migrationsamt für die Dauer des Asylverfahrens für die Verlängerung der Aufenthaltsgestattung zuständig und für die Änderung der Auflage, wenn Sie arbeiten dürfen.
Ich habe das alleinige Sorgerecht für mein Kind und möchte ihm den Namen des Vaters erteilen.
Anhänger können unter bestimmten Voraussetzungen die Erlaubnis erhalten, mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen gezogen werden. Ebenso dürfen Kraftomnibusse unter bestimmten Voraussetzungen auf Autobahnen 100 km/h fahren.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: Kfz-Zulassungen am Fr. 14.06.24 um 07:15
Wer innerhalb Bremens umzieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde ummelden.
In Ländern, die nicht zur EU gehören, ist für befristete Aufenthalte ein internationaler Führerschein nötig.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: Fahrerlaubnisse am Di. 11.06.24 um 07:00
Wenn Ihr Führerschein abhanden gekommen ist (z.B. verloren, gestohlen worden) oder aus anderen Gründen ersetzt werden muss (z.B. weil er unleserlich geworden ist), muss ein Ersatzführerschein beantragt werden. Hinweis: Wenn Ihr Führerschein die Schlüsselzahl 95 im Führerschein ausweist und sie Ihren Führerschein verloren haben, buchen Sie bitte das Anliegen: Fahrerqualifizierungsnachweis beantragen Seit dem 23.05.2021 wird die Schlüsselzahl 95 nicht mehr im Führerschein ausgewiesen. Antragsteller benötigen zusätzlich einen Fahrerqualifizierungsnachweis.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: Fahrerlaubnisse am Di. 11.06.24 um 07:00
Sie können den Status der Führerscheinbearbeitung per E-Mail erfragen.
Wenn ein Gewerbe zukünftig nicht mehr in der Stadt Bremen ausgeübt werden soll, ist eine Gewerbeabmeldung erforderlich.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: Gewerbemeldestelle am Di. 25.06.24 um 09:15
Eine einfache Auskunft aus dem örtlichen Gewerberegister hinsichtlich des Namens, der betrieblichen Anschrift und der angezeigten Tätigkeit eines/einer Gewerbetreibenden kann online abgerufen oder bei der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation - Gewerbemeldestelle - beantragt werden.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: Gewerbemeldestelle am Di. 25.06.24 um 09:15
Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (GZR) kann bei der Gewerbemeldestelle beantragt werden. Die Antwort wird vom Bundesamt für Justiz direkt dem/der angegebene/-n Empfänger*in zugesandt.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: Gewerbemeldestelle am Di. 21.05.24 um 08:15
Die BürgerService-Einrichtungen des Bürgeramtes dürfen Ihnen im Rahmen der Datenschutzbestimmungen u.a. Auskunft über die Anschrift eines bestimmten Einwohners erteilen.
Ab 1. Januar 2024 gibt es den Kinderreisepass als Reisedokument nicht mehr. Sie können den aktuellen Kinderreisepass Ihres Kindes nutzen, bis er nicht mehr gültig ist. Nach dem 31. Dezember 2023 können Sie Kinderreisepässe nicht mehr verlängern. Brauchen Sie für Ihr Kind ein neues Reisedokument? Sie können für Ihr Kind einen Reisepass oder einen Personalausweis beantragen. Bitte informieren Sie sich vor dem Termin über diese Reisedokumente. Sie gelangen zu den Leistungsbeschreibungen „Personalausweis beantragen“ und „Reisepass beantragen - für Personen unter 18 Jahren“ über die Verlinkungen unter „Weitere Informationen“ – „Wo kann ich mehr erfahren“. Bereits vereinbarte Termine behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Sie haben vor Ort die Möglichkeit, für Ihr Kind einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.
Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht mehr haben, weil er unauffindbar, verloren oder entwendet worden ist, müssen Sie diesen Verlust sofort anzeigen (Verlustanzeige). Der Personalausweis muss neu beantragt werden.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: BürgerServiceCenter-Stresemannstraße am Mi. 21.08.24 um 08:00