Sind Sie Pflegeeltern für ein Pflegekind, haben Sie gemäß § 1632 Absatz 4 Bürgerliches Gesetzbuch das Recht, beim Familiengericht einen Antrag auf Verbleib des Pflegekindes in der Pflegefamilie zu stellen.
Familie ist für Viele der mit Abstand wichtigste Lebensbereich.
In dieser Rubrik erhalten Sie Informationen über die Themen Heirat, Partnerschaft und Kinder. Welche Unterstützung erhalten Familien vom Staat? Wo gibt es Beratung in der Nähe? Hier finden Sie Informationen und Kontakte.
Sind Sie Pflegeeltern für ein Pflegekind, haben Sie gemäß § 1632 Absatz 4 Bürgerliches Gesetzbuch das Recht, beim Familiengericht einen Antrag auf Verbleib des Pflegekindes in der Pflegefamilie zu stellen.
Geraten Sie in die Situation, dass sowohl Sie als auch der andere Elternteil für die Betreuung Ihres noch nicht 14 Jahre alten Kindes ausfallen, unterstützt Sie das Amt für Soziale Dienste.
Alle zwei Jahre können Familien mit niedrigem Einkommen aus Bremen einen Antrag auf Bezuschussung einer Erholungsmaßnahme bei der Daniel-Schnakenberg-Stiftung stellen.
Eine Trennung oder Scheidung bringt Familien oft in eine schwierige Situation. Suchen Sie Hilfe und Unterstützung, helfen Ihnen in Bremen verschiedene Stellen weiter.
Wir möchten jetzt doch einen gemeinsamen Namen führen.
Wenn Sie Ihre Lebenspartnerschaft beenden wollen, können Sie die Aufhebung Ihrer Lebenspartnerschaft beantragen.
Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte können sich bei allen Fragen zur Entwicklung und Erziehung, bei persönlichen oder familiären Fragen, bei Trennung und Scheidung an die städtischen Erziehungsberatungsstellen wenden.
Ich möchte meinen Geburtsnamen wieder annehmen.
Der behördliche Weg zur Eheschließung
Schulen dokumentieren die Leistungen ihrer Schülerinnen und Schüler in Halbjahres-, Jahres-, Abgangs- und Abschlusszeugnissen.
Sie sind alleinerziehend und bekommen keinen oder unregelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil für Ihr Kind? Dann können Sie Unterhaltsvorschuss beantragen.
Jugendliche und junge Erwachsene in schwierigen Lebenssituationen können Hilfe bekommen, damit sie selbstständiger werden und in der Gesellschaft besser klarkommen.
Die Erziehungsberechtigten können für ihre Kinder in Ausnahme eine Schüler-Einzelbeförderung in Anspruch nehmen.
Sie haben oder bekommen ein Kind und der Vater des Kindes will seine Vaterschaft nicht anerkennen oder ist unbekannt? Lassen Sie sich beraten, was sie tun können und wer ihnen hilft.
Manche Kinder und Jugendliche haben Schwierigkeiten in ihrer persönlichen Entwicklung. Für sie ist es schwierig, auf andere Kinder zuzugehen, sich in Gruppen zu einzubringen oder ihre Probleme selbstständig zu bewältigen.
Ihr Kind hat Probleme im Alltag oder in seiner Entwicklung? Sie als Elternteil können Ihrem Kind alleine nicht helfen? Dann kann ein Erziehungsbeistand Ihr Kind unterstützen.
Ihr Kind hat Probleme im Alltag oder in seiner Entwicklung? Sie als Elternteil benötigen Unterstützung bei der Erziehung? Dann kann die Erziehung Ihres Kindes in einer Tagesgruppe eine mögliche Hilfe sein.
Wenn Sie nicht sicher stellen können, dass es ihrem Kind bei Ihnen zuhause gut geht, dann kann Ihr Kind vorübergehend oder auf längere Zeit in einer betreuten Wohnform leben.
Wenn Sie nicht sicherstellen können, dass es ihrem Kind bei Ihnen zuhause gut geht, dann kann Ihr Kind vorübergehend oder auf längere Zeit in einer Pflegefamilie leben.
Eine im Ausland vorgenommene sogenannte schwache Adoption eines Kindes kann durch Beschluss des Familiengerichts in eine sogenannte starke Adoption umgewandelt werden.
Die Annahme als Kind (Adoption) wird auf Antrag des Annehmenden vom Familiengericht ausgesprochen.
Sie wollen ihr Stiefkind adoptieren? Die Adoptionsstelle berät und begleitet Sie bei den weiteren Schritten. Hier erfahren Sie mehr über den Prozess.
Kinder über 14 Jahre können ihre Adoption rückgängig machen, wenn über die Adoption noch nicht durch ein Gericht entschieden wurde. Dieser Widerruf muss öffentlich beurkundet werden.
Sie wollen ein verwandtes Kind adoptieren? Die Adoptionsstelle berät und begleitet Sie bei den weiteren Schritten. Hier erfahren Sie mehr über den Prozess.
Sie möchten ein Kind aus dem Ausland adoptieren? Dann müssen Sie sich neben der allgemeinen Prüfung für das jeweilige Land als Adoptionseltern qualifizieren.
Sie wollen ein Kind adoptieren? Die Adoptionsstelle berät Sie und begleitet Sie bei den weiteren Schritten. Hier erfahren Sie mehr über den Prozess.
Sie bekommen Unterhaltsvorschuss und es haben sich Änderungen ergeben? Melden Sie diese sofort.
Sie brauchen eine Auskunft aus dem Sorgeregister? Hier erfahren Sie mehr.
Sie möchten eine wissenschaftliche Studie, eine Befragung oder eine Testreihe an Schulen durchführen? Je nach Art der Untersuchung müssen Sie diese genehmigen lassen oder müssen über die Untersuchung informieren.
Was für Gebühren gibt es im Rahmen einer Adoption eines Kindes aus dem Ausland?
Sie können Einsicht in das Güterrechtsregister nehmen.
Wenn Sie Ihre Ehe beenden wollen, können Sie die Scheidung Ihrer Ehe beantragen.
Sie sind Pflegeperson und die leiblichen Eltern wollen das Kind wieder bei sich aufnehmen? Dann können Sie beim Familiengericht beantragen, dass das Kind bei Ihnen bleibt.
Bei Leistungen der Vollzeitpflege wird der notwendige Unterhalt des Minderjährigen und jungen Volljährigen durch laufende Leistungen sichergestellt. Der notwendige Unterhalt umfasst die Kosten für den Sachaufwand und für die Pflege und Erziehung.
Ihr Kind besucht in Bremen eine Kita eines Elternvereines oder eines privaten Trägers? Dann können Sie einen Zuschuss zum Elternbeitrag beantragen.
Sie können den Elternbeitrag für Ihr Kind nicht mehr bezahlen? Sie beziehen Sozialleistungen? Prüfen Sie, ob entweder eine Ermäßigung oder ein Erlass der Kosten für Sie in Frage kommt.
Mein/e Partner:in ist lebensgefährlich erkrankt - können wir trotzdem heiraten?
Hier finden Sie alle Informationen zu den stadtbremischen Ganztagsschulen.
Wenn Sie rechtskräftig geschieden und Sie außerstande sind, sich selbst zu unterhalten, können Sie von Ihrer ehemaligen Ehegattin oder Ihrem ehemaligen Ehegatten einen angemessenen Unterhalt verlangen.
Für ein minderjähriges Kind getrenntlebender Eltern, kann von dem unterhaltspflichtigen Teil ein angemessener Unterhalt verlangt werden.
Das Verfahren wird vom zuständigen Familiengericht von Amts wegen eingeleitet, insbesondere aufgrund von Anregungen durch das Jugendamt, das wiederum beispielsweise aufgrund von Meldungen von Nachbarn, Erziehern, Lehrern oder Verwandten tätig wird.
Wenn Sie mitbekommen, dass das Vermögen eines Kindes gefährdet ist, insbesondere durch seine Eltern oder einen Elternteil, teilen Sie dieses dem Familiengericht beim Amtsgericht mit.
Wenn Sie verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sind, jedoch getrennt leben, können Sie von Ihrem Partner bzw. Ihrer Partnerin bereits vor der Scheidung einen angemessenen Unterhalt verlangen.
Pflegepersonen können einen Zuschuss zu ihrer Altersvorsorge erhalten
Sie möchten ein Pflegekind bei sich aufnehmen? Dann müssen Sie sich zunächst als Pflegeeltern qualifizieren.
Ältere Kinder und Jugendliche in der Vollzeitpflege bringen besondere Bedarfe mit. Diese Bedarfe erfordern eine enge und intensive Beratung der Beteiligten im Pflegeverhältnis. Das Jugendamt bzw. der Kinderpflegedienst unterstützt und begleitet Pflegepersonen und Pflegekinder mit umfangreichen Angeboten.
Wenn es für ihre Entwicklung wichtig ist, können, junge Volljährige auch nach ihrem 18. Geburtstag Hilfen zur Erziehung erhalten und in Vollzeitpflege untergebracht werden.
Wenn für ein Pflegekind eine Familienversicherung nicht möglich ist und auch keine Pflichtversicherung besteht, kann das Amt für soziale Dienste angemessene Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung übernehmen.