Finanziell, sozial oder durch ein Unglück: Jeder kann in eine Notlage oder Krise geraten. Hier finden Sie Beratungs- und Serviceangebote, die Wege aus Krisensituationen aufzeigen oder Notlagen abmildern.
Neben finanziellen und sozialen Hilfen wie Sozialhilfe, Unterhaltsvorschuss oder Maßnahmen bei Insolvenz und Schulden finden Sie in diesem Bereich Informationen zum Katastrophenschutz.
Sie möchten einen Antrag auf Leistungen nach dem Strafrechtlichen Rehabilitationsgesetz und Häftlingshilfegesetz stellen?
Keiner wünscht es sich, aber manchmal braucht man dennoch einen Krankentransport. In erster Linie sind die Patient:innen bzw. die Praxen oder Krankenhäuser für die Organisation eines Krankentransportes mittels eines privaten Krankentransportunternehmens selber zuständig. Hierbei handelt es sich nicht um einen rettungsdienstlichen Einsatz. Die Feuerwehr Bremen ist nur zuständig, wenn kein privates Krankentransportunternehmen erreicht wird oder ein Transport erst nach über 3 Stunden möglich ist.
Sie möchten die Gefährdung eines Kindes oder Jugendlichen melden, oder befinden sich selbst mit Ihren eigenen Kindern in einer akuten Krisensituation, dann rufen Sie das Kinder- und Jugendschutztelefon , Rufnummer 6 99 11 33 an.
Werden Sie wiederholt von einer Person belästigt oder verfolgt, also gestalkt? Wissen Sie keinen Rat mehr, wenn Sie ununterbrochen angerufen, verfolgt und bedroht werden?
Festsetzung der Deichverbandsbeiträge ab 2025, Grundsteuer des Finanzamts Bremerhaven und Beitragsbescheid des Bremischen Deichverbandes am rechten / linken Weserufer
Sind Sie von Obdachlosigkeit betroffen oder bedroht, vermittelt Ihnen die Zentrale Fachstelle Wohnen (ZFW) eine Notunterkunft, die Sie für eine gewisse Zeit nutzen können.
Hinterbliebene von Deutschen, die aus politischen Gründen in der ehemaligen DDR, im ehemaligen Ostberlin oder in den im Bundesvertriebenengesetz genannten Vertreibungsgebieten inhaftiert worden sind und dadurch eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben an deren Folgen sie verstorben sind, erhalten nach den Vorschriften des SGB XIV eine Hinterbliebenenrente.
Sie können beim zuständigen Amtsgericht (Familiengericht) den Erlass einer einstweiligen Verfügung – Gewaltschutz - beantragen.