zur Navigation
Offizielle Website – Bundesrepublik Deutschland
Sie sind hier:

Migrationsamt

Bezahlmöglichkeiten

bar, EC-Karte

  • Allgemeine Informationen

    Aktuelle Informationen

    • Bitte beachten Sie, dass wir ab dem 01.05.2025 nur noch Passfotos in digitaler Form annehmen können. Das digitale Passfoto muss an einem Erfassungssystem im Behördenzentrum in der Stresemannstraße 48, in einem Fotostudio oder bei einem Fotodienstleister aufgenommen werden. Die Vorlage eines digitalen Passfotos auf Ihrem Handy ist nicht möglich.

      Eine Übersicht über Fotostudios, die das digitale Lichtbild anbieten, finden Sie derzeit nur auf der Internetseite des Fotoverbandes RingFoto unter: https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/

      Weitere Informationen zum digitalen Passfoto finden Sie im "Informationsblatt zum biometrischen Passfoto ab dem 01.05.2025" in der Dienstleistung "eAT /elektronischer Aufenthaltstitel".

    • Informationen für ukrainische Staatsangehörige:
      Die erteilten Aufenthaltserlaubnisse nach § 24 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz für Geflüchtete aus der Ukraine, die am 1. Februar 2025 gültig sind, gelten bis zum 4. März 2026. Sie müssen keinen Antrag auf Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis stellen und nicht im Migrationsamt vorsprechen.

      Alle weiteren Informationen und die Änderung der bisherigen Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung finden Sie in der Dienstleistung „Ukraine – Aufenthalt in Deutschland“. 

    • Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts:
      Das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts ist am 27.06.2024 in Kraft getreten. Alle wichtigen Informationen zur Einbürgerung, wie die Voraussetzungen, die Verfahrensschritte und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie in der Dienstleistung „Einbürgerung“, die Sie über die zugeordnete Dienststelle „Einbürgerung“ öffnen können.
    • Bitte beachten Sie, dass aufgrund einer geänderten Rechtslage zum 01.11.2023 Kleber für Reisen nicht mehr ausgestellt werden dürfen:
      Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig um die Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels.
    • WICHTIG: Kundinnen und Kunden, die keinen Termin haben, können wir leider nicht bedienen. Bitte beachten Sie hierzu unsere weiteren Hinweise.
    • Wenn Sie ein Anliegen haben, senden Sie uns bitte eine E-Mail:

      office@migrationsamt.bremen.de

      Alle Kundinnen und Kunden, die uns eine E-Mail senden, bekommen eine schnellstmögliche Rückmeldung per Telefon oder E-Mail.

      Je nach Anliegen werden die Fragen geklärt und/oder die Anliegen erledigt.

      Kundinnen und Kunden, die eine Aufenthaltserlaubnis bekommen oder deren Aufenthaltserlaubnis verlängert werden soll, bekommen von uns eine Einladung mit einem Termin. Dieser Termin sollte unbedingt eingehalten werden, weil wir Kundinnen und Kunden, die ohne Termin zu uns kommen, nicht bedienen können. Wenn Ihnen der Termin nicht passt, schicken Sie uns bitte eine E-Mail.

      Die Erteilung oder Verlängerung von Gestattungen und Duldungen, die Entscheidung über Beschäftigungserlaubnisse oder die Aufhebung von Wohnsitzauflagen erfolgt auf dem Schriftweg und nach schriftlicher Vorbereitung. 

    Herzlich Willkommen beim Migrationsamt:

    Das Migrationsamt ist für die Stadtgemeinde Bremen die zuständige Ausländerbehörde nach § 71 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes sowie Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsbehörde im Sinne des Staatsangehörigkeitsgesetzes.

    Wir sind zuständig für Ihre aufenthaltsrechtlichen und staatsangehörigkeitsrechtlichen Belange, wenn Sie in Bremen wohnen.

    Zu unseren Aufgaben gehört die gesamte Bandbreite des Aufenthalts- und Staatsangehörigkeitsrechts:

    • die Einreise mit Visum zur Beschäftigung, zum Studium oder zum Familiennachzug,
    • die Beratung in aufenthaltsrechtlichen Fragen,
    • die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln,
    • die aufenthaltsrechtliche Begleitung des Asylverfahrens,
    • die aufenthaltsrechtliche Begleitung von unbegleiteten Minderjährigen,
    • die Entscheidung über Anträge auf Einbürgerung und über andere staatsangehörigkeitsrechtliche Fragen,
    • und schließlich auch die aufenthaltsrechtliche Begleitung der Ausreise, wenn kein Aufenthaltstitel erteilt werden kann.

    Wenn Sie ein aufenthaltsrechtliches Anliegen haben, vereinbaren Sie bitte einen Termin:

    Wenn Sie einen Termin im Migrationsamt verpasst haben oder Sie einen Termin nicht einhalten können, kommen Sie bitte nicht einfach ohne Termin zu uns. Bitte senden Sie so schnell wie möglich eine E-Mail an Ihr Fachreferat. Die E-Mail-Adresse finden Sie in Ihrem Terminschreiben oder Sie senden eine E-Mail an office@migrationsamt.bremen.de und bitten um einen neuen Termin.

    Bitte nennen Sie uns in der E-Mail

    • Ihren Namen,
    • Ihr Geburtsdatum,
    • Ihre Wohnanschrift,
    • Ihre Kontaktdaten

    und was Sie möchten. Bitte teilen Sie uns in der E-Mail ebenfalls mit, sowie, ob Sie einen Termin nur für sich selbst oder auch für Ihren Ehepartner und/oder Kinder benötigen.

    Sie erhalten dann in den kommenden Tagen eine Antwort mit einem neuen Termin.

    Weitere Hinweise finden Sie unter "Zugeordnete Dienststellen".

    Wenn Sie ein konkretes aufenthaltsrechtliches Anliegen haben, klicken Sie bitte auf Dienstleistungen.

  • Übergeordnete Dienststelle
  • Zugeordnete Dienststellen

Feedback geben

Ihr Feedback wird uns helfen, Probleme zu erkennen und zu lösen. Sie erhalten keine persönliche Antwort. Bitte übermitteln Sie keine persönlichen Daten.

Haben Sie gefunden, wonach Sie gesucht haben?

Wie bewerten Sie die Seite?*

*Pflichtfeld

Unsere Dienstleistungen

  • Asylverfahren und Aufenthaltsgestattung

    Wenn Sie als Asylsuchender/Flüchtling nach Deutschland kommen, müssen Sie nach Möglichkeit umgehend nach Ihrer Ankunft in Deutschland einen Asylantrag stellen. In Bremen melden Sie sich hierzu bei der: Zentrale Aufnahmestelle für Asylbewerber und Flüchtlinge im Lande Bremen (ZASt),…

  • Asylverfahren und Beschäftigung, Ausbildung und Studium

    In den ersten drei Monaten nach Asylantragstellung, dürfen AsylbewerberInnen nicht arbeiten. Praktikum und Studium sind aber grundsätzlich auch zu Beginn des Asylverfahrens möglich. Wenn das Migrationsamt Ihre Aufenthaltsgestattung verlängert, können Sie beantragen, dass Ihnen auch die…

    Lebenslage(n): Arbeitgeber sein
  • Asylverfahren, Ablehnung und Ausreisepflicht

    Wenn Ihr Asylantrag durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) abgelehnt wurde, erhalten Sie hierüber einen schriftlichen Bescheid vom BAMF. In dem Bescheid stellt das BAMF auch fest, dass Sie jetzt ausreisepflichtig sind.

    Lebenslage(n): Migration und Integration Reisen und Auslandsaufenthalt
  • Asylverfahren, Anerkennung und Aufenthaltserlaubnis

    Wenn Ihr Asylantrag durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) positiv entschieden wurde, erhalten Sie hierüber einen schriftlichen Bescheid vom BAMF. Diesen Bescheid erhält auch das Migrationsamt. Sie bekommen dann vom Migrationsamt spätestens innerhalb von 2 Wochen eine…

    Lebenslage(n): Migration und Integration
  • Aufenthalt in Deutschland

    Ausländer, mit Ausnahme von EU-Bürgern, die nach Deutschland kommen möchten, um hier zu leben, zum Beispiel weil sie hier Familie haben, weil sie hier arbeiten oder studieren möchten, benötigen für den Aufenthalt in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis. Für die Einreise nach Deutschland…

  • Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen

    Sie leben in Bremen mit dem Status Duldung und die Ausreise aus Deutschland ist Ihnen auf längere Zeit aus Gründen unmöglich, die Sie nicht verschuldet haben, dann können Sie beim Migrationsamt eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Dies gilt auch, wenn Sie seit mehreren Jahren geduldet in…

    Lebenslage(n): Migration und Integration
  • Aufenthaltserlaubnis nach Einreise mit Visum beantragen

    Sie sind mit einem Visum nach Deutschland eingereist und möchten eine Aufenthaltserlaubnis beantragen? Bitte beachten Sie die nachfolgenden Punkte:

  • Aufenthaltserlaubnis verlängern

    Sie möchten Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängern lassen? Wenn Ihnen das Migrationsamt Ihre Aufenthaltserlaubnis erteilt hat, erhalten Sie vor Ablauf Ihrer Aufenthaltserlaubnis ein Schreiben vom Migrationsamt, in dem Sie aufgefordert werden, die benötigten Unterlagen für eine Verlängerung…

    Lebenslage(n): Migration und Integration
  • Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug

    Sie möchten dass Ihr/e ausländische/r EhepartnerIn und / oder Ihre Kinder zu Ihnen nach Deutschland ziehen? Oder Ihr/e ausländische/r EhepartnerIn und / oder Ihre Kinder halten sich bereits in Deutschland auf, haben aber keine Aufenthaltserlaubnis? Die wichtigsten Informationen zu diesem…

    Lebenslage(n): Migration und Integration
  • Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung und Selbständigkeit

    Sie möchten in Deutschland ein Arbeitsverhältnis schließen, d.h. eine Beschäftigung aufnehmen oder hier selbständig tätig werden und leben bisher nicht in Deutschland. Die wichtigsten Informationen finden Sie hier:

  • Chancen-Aufenthaltsrecht

    Sie besitzen aktuell eine Duldung (Aussetzung der Abschiebung) und haben am 31.10.2022 bereits seit fünf Jahren ununterbrochen im Bundesgebiet gelebt? Dann soll Ihnen auf Antrag einmalig eine sogenannte Chancen-Aufenthaltserlaubnis für 18 Monate erteilt werden. Damit erhalten Sie die…

    Lebenslage(n): Migration und Integration
  • Datenschutz im Migrationsamt Bremen

    Für den Fall, dass wir Daten von Ihnen im Migrationsamt Bremen aufnehmen, gelten diese Hinweise zum Datenschutz.

    Lebenslage(n): Recht und Verbraucherschutz Verbraucherschutz, Compliance und Recht
  • Duldung

    Sie sind in Bremen aufenthaltsrechtlich geduldet oder Sie sind ausreisepflichtig und möchten dennoch eine Duldung beantragen, weil Sie Deutschland tatsächlich nicht verlassen können? Weitere Informationen finden Sie hier:

  • Duldung und Beschäftigung

    Die Beschäftigung ist  Duldungsinhabern i.d.R. nur mit Zustimmung des Migrationsamts und nach Prüfung durch die Bundesagentur für Arbeit erlaubt. Deshalb muss die Beschäftigungserlaubnis durch den Duldungsinhaber i.d.R. für eine konkrete Stelle beantragt werden. Ausbildung und Studium sind…

    Lebenslage(n): Arbeitgeber sein
  • eAT/Elektronischer Aufenthaltstitel

    Zur Abholung Ihres elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) in das Migrationsamt kommen. Wir schicken Ihnen Ihren eAT mit der Post zu.

    Lebenslage(n): Migration und Integration
  • Erlöschen eines Aufenthaltstitels bei Auslandsaufenthalten

    Ein längerer Auslandsaufenthalt kann zum Erlöschen Ihres deutschen Aufenthaltstitels führen. Wenn Sie sich für längere Zeit im Ausland aufhalten wollen, beachten Sie bitte die unterschiedlichen Fristen, nach denen ein Aufenthaltstitel erlischt und beantragen Sie rechtzeitig eine Bescheinigung…

    Lebenslage(n): Migration und Integration
  • Fachkräfteeinwanderung im beschleunigten Verfahren

    Zum 01.03.2020 tritt in Deutschland das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft. Danach können Firmen beantragen, dass die Einreise von Fachkräften oder Auszubildenden in einem beschleunigten Verfahren erfolgt. Die wichtigsten Informationen finden Sie hier:

  • Freizügigkeit für EU Bürger/innen und EFTA-Staatsangehörige und für ihre Familienangehörigen

    Sie sind Staatsangehörige/r eines Mitgliedstaates der Europäischen Union also EU-Bürger/in oder Sie sind Bürger/in von Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz (EFTA-Staaten) und wohnen in Bremen oder möchten hier leben? Sie möchten als Familienangehöriger eine Aufenthaltskarte…

    Lebenslage(n): Migration und Integration
  • Klassenfahrten mit ausländischen Schüler/-innen in das europäische Ausland

    Ausländische SchülerInnen, die nicht Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union sind, sog. Drittstaatsangehörige, benötigen für Klassenfahrten in sog. Schengenstaaten kein Visum sondern ledigl. eine gültige Aufenthaltserlaubnis oder eine Niederlassungserlaubnis und einen…

    Lebenslage(n): Schule, Ausbildung und Studium
  • Neuer Nationalpass: Übertrag des Aufenthaltstitels

    Was zu tun ist, wenn Sie einen neuen Nationalpass erhalten haben und Ihren Aufenthaltstitel übertragen lassen müssen.

    Lebenslage(n): Migration und Integration
  • Niederlassungserlaubnis beantragen

    Wenn Sie bereits in Deutschland leben und über eine Aufenthaltserlaubnis verfügen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen unbefristeten Aufenthaltstitel, die Niederlassungserlaubnis beantragen. Wichtige Informationen finden Sie hier:

  • Ukraine – Aufenthalt in Deutschland

    Hier finden Sie Antworten auf Fragen zum Aufenthalt in Deutschland im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg.

  • Visaverlängerung

    Sie sind mit einem Schengenvisum zu Besuchs- oder Geschäftszwecken ("C-Visum") nach Deutschland eingereist und benötigen eine Verlängerung des Visum? Dazu müssen Sie folgende Punkte beachten:

    Lebenslage(n): Reisen und Auslandsaufenthalt Migration und Integration
  • Visum beantragen - Visa-Erteilung

    Sie wollen nach Deutschland einreisen und hierfür ein Visum beantragen?

    Lebenslage(n): Reisen und Auslandsaufenthalt Migration und Integration

Nicht das Passende gefunden? Im gesamten Serviceportal suchen

Aktualisiert am 10.11.2025

Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine
Vereinheitlichung der digitalen Angebote des Bundes, der Länder und aller Kommunen.
Behörden ·