Sie wohnen im Ausland und möchten Ihr Kind an einer Deutschen Schule anmelden? Informieren Sie sich hier über Deutsche Schulen im Ausland.
Sie wohnen im Ausland und möchten Ihr Kind an einer Deutschen Schule anmelden? Informieren Sie sich hier über Deutsche Schulen im Ausland.
Sie möchten eine Fahrkarte (Monatskarte) für die Schülerbeförderung beantragen?
Sie haben ein schulpflichtiges Kind bei dem ein sonderpädagogischer Förderbedarf Hören, Sehen oder körperliche und motorische Entwicklung diagnostiziert wurde und Sie wünschen eine Beschulung in einem Spezialförderzentrum als Alternative zur inklusiven Beschulung?
Das Bremische Schulgesetz verpflichtet zur Teilnahme an einer schulärztlichen Untersuchung bei Einschulung.
Die Erziehungsberechtigten können für ihre Kinder in Ausnahme eine Schüler-Einzelbeförderung in Anspruch nehmen.
Sie möchten eine wissenschaftliche Studie, eine Befragung oder eine Testreihe an Schulen durchführen? Je nach Art der Untersuchung müssen Sie diese genehmigen lassen oder müssen über die Untersuchung informieren.
Mit dem DigitalPakt Schule unterstützt der Bund die Länder und Gemeinden bei Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur.
Schulen dokumentieren die Leistungen ihrer Schülerinnen und Schüler in Halbjahres-, Jahres-, Abgangs- und Abschlusszeugnissen.
Die Erziehungsberechtigten können für ihre Kinder die Schüler-Sammelbeförderung in Anspruch nehmen.
Mit der Beglaubigung wird bestätigt, dass die Kopie inhaltlich mit dem Originaldokument identisch ist. Die Beglaubigung bescheinigt aber nicht die Echtheit oder Gültigkeit des Originals. Diese Dienstleistung wird ausschließlich in kommunaler Zuständigkeit angeboten. Ihr Anliegen kann daher nur bearbeitet werden, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Bremen haben. Ab sofort benötigen Sie keinen Termin für dieses Anliegen in den BürgerServiceCentern Mitte, Nord und Stresemannstrasse. Sie können dieses am Express-Schalter erledigen. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Öffnungszeiten der Express-Schalter in den verschiedenen BürgerServiceCentern. Wichtig: Im BürgerServiceCenter Stresemannstraße benötigen Sie weiterhin einen Termin für dieses Anliegen
Der Betrieb einer privaten Hochschule oder einer Niederlassung einer ausländischen Hochschule in Bremen bedarf der staatlichen Anerkennung bzw. einer Genehmigung.
Sie wollen ihr im Ausland erworbenes Schulabschlusszeugnis zum Zwecke der Arbeitsaufnahme beziehnungsweise der beruflichen Aus- und Weiterbildung anerkennen lassen? Senden Sie uns Ihren Antrag und die vollständigen Unterlagen zu.
Hier erfahren Sie mehr über die Zuschüsse für private weiterführende Schulen im Land Bremen.
Sie haben einen ausländischen Hochschulabschluss und möchten an einer deutschen Hochschule weiterstudieren? Informieren Sie sich hier über die Zeugnisbewertung.
Sie können für Ihren Schulbesuch oder ein Praktikum finanzielle Unterstützung erhalten, wenn Ihre Eltern nicht über ein höheres Einkommen verfügen oder Sie bereits längere Zeit elternunabhängig erwerbstätig waren. Diese Unterstützung wird BAföG genannt.
Hier finden Sie alle Informationen zu den stadtbremischen Ganztagsschulen.
Sie haben ein schulpflichtiges Kind? Dann startet dieses seinen Bildungsweg in einer Grundschule.
Sie möchten einen Antrag auf Gewährung von Notenschutz an einer Schule der Sekundarstufe II stellen?
Ausländische SchülerInnen, die nicht Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union sind, sog. Drittstaatsangehörige, benötigen für Klassenfahrten in sog. Schengenstaaten kein Visum sondern ledigl. eine gültige Aufenthaltserlaubnis oder eine Niederlassungserlaubnis und einen gültigen Pass ihres Herkunftslands oder einen deutschen Reiseausweis für Flüchtlinge, Staatenlose oder Ausländer. Hat ein/e SchülerIn keinen gültigen Pass ihres Herkunftslandes oder befindet sie/er sich lediglich im Status der Duldung, können LehrerInnen allgemein- oder berufsbildender Schulen in Bremen für eine Klassenfahrt oder einen Schulausflug in das europäische Ausland eine sog. "Schülersammelliste" beim Migrationsamt beantragen, die die eigentlich erforderlichen Ausweisdokumente ersetzt.
Mit der einmaligen Energiepreispauschale entlastet die Bundesregierung Menschen in Ausbildung, wenn sie die im Energiepreispauschalengesetz (EPPSG) festgelegten Voraussetzungen erfüllen. Hier erfahren Sie mehr darüber. Die Einmalzahlung konnte zwischen dem 15. März und 2. Oktober 2023 beantragt werden. Die gesetzliche Antragsfrist zur Beantragung der Einmalzahlung für Studierende und (Berufs-)Fachschüler:innen ist abgelaufen!
Schulkinder können am Nachmittag eine Kindertageseinrichtung besuchen.
Sie möchten sich um eine Aufnahme in einer Fachoberschule in der Stadtgemeinde Bremen bewerben?
Die Berufsschule bildet den schulischen Teil der dualen Ausbildung ab. Sie bereitet zusammen mit den Ausbildungsbetrieben/den Dualpartnern auf einen Abschluss auf Niveaustufe 4 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR 4) vor.
Informieren Sie sich hier, wie Sie die Genehmigung einer Ersatzschule beantragen können.
Wie kann ich mein Kind von der Schule zurückstellen? Informieren Sie sich hier über die Möglichkeiten und die Schulpflicht.
Sie möchten sich um eine Aufnahme in einer Berufsoberschule in der Stadtgemeinde Bremen bewerben?
Sie möchten sich an einer Berufsfachschule bewerben? Die Ausbildungen in den verschiedenen Berufsfachschulen bereiten entweder berufsvorbereitend auf einen Beruf vor oder schließen mit einem schulischen Berufsabschluss ab. Teilweise werden sie doppelqualifizierend angeboten.
Hier erfahren Sie mehr über die Zuschüsse für private allgemeinbildende Förderzentren im Land Bremen.
Sie möchten sich die Kosten für Fahrkosten zu Schulsport-Wettbewerben im Land Bremen erstatten lassen?
Informieren Sie sich hier über die Aufnahme an einer Werkschule.
Sie haben eine Berufsqualifikation aus dem Ausland und möchten in Deutschland arbeiten? Sie können bei der zuständigen Stelle die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation beantragen.
Die Errichtung einer privaten berufsbildenden Schule in Bremen bedarf der staatlichen Anerkennung bzw. einer Genehmigung.
Das Errichten und Betreiben einer Ersatzschule bedarf der vorherigen staatlichen Genehmigung und ist mit den erforderlichen Unterlagen bei der Senatorin für Kinder und Bildung zu beantragen.
Sie möchten Ihr Kind vorzeitig für die Einschulung anmelden?
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Schulpflicht einer Schülerin oder eines Schülers zum Besuch einer allgemeinbildenden/berufsbildenden Schule im Land Bremen ruhen bzw. die Schülerin oder der Schüler von der Schulpflicht befreit werden. Hierfür muss ein Antrag gestellt werden.
Eine Übersicht über die Ferien für die Schulen der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven
Sie möchten Ihr Kind für die 5. Klasse an einer Schule in Bremen anmelden?
Der Unterricht in den ausbildungsvorbereitenden Bildungsgängen hat das Ziel, schulpflichtige Jugendliche zu fördern, bei der Berufsorientierung zu unterstützen und sie auf die alsbaldige Aufnahme oder Wiederaufnahme einer schulischen oder außerschulischen Ausbildung berufsbezogen vorzubereiten.
Die Ausbildung in einer Fachschule ist eine Aufstiegsfortbildung, die für die Übernahme von Aufgaben auf der mittleren Führungsebene in Unternehmen vorbereitet. Wie Sie sich um die Aufnahme in eine Fachschule in der Stadtgemeinde Bremen bewerben, erfahren Sie hier.
Wenn Sie erfolgreich ein Ingenieurstudium absolviert oder einen Technikerabschluss erworben haben, können Sie sich in dem zulassungspflichtigen Handwerk selbständig machen, dem der Studien- bzw. Schulschwerpunkt ihrer Prüfung entspricht.
Sie möchten Ihr Kind für die 5. Klasse an einer Schule in Bremen anmelden?
Als erziehungsberechtigte Person können Sie entscheiden, dass Ihr Kind nicht am Religionsunterricht in der Schule teilnehmen soll.
Bei Schülerinnen und Schülern, die in ihren Bildungs-, Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten stark beeinträchtigt sind, kann ein Verfahren zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs gemäß §11-§13 EVUP eingeleitet und durchgeführt. werden.
Wenn Sie bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis sind und diese um eine weitere Fahrerlaubnis(klasse) erweitern möchten, ist eine Antragstellung erforderlich. Die Antragstellung erfolgt in der Regel über Ihre Fahrschule. Wird der Antrag nicht über Ihre Fahrschule gestellt, stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer 0421-361 12435 oder per Mail unter fuehrerscheinstelle@buergeramt.bremen.de für Rückfragen zur Verfügung. Hinweis für Fahrschulen: bitte beachten Sie unsere Informationen für Fahrschulen unter der Rubrik Zuständige Stellen "Fahrerlaubnisse".
Sie möchten nach der staatlichen Prüfung zum/zur Erzieher:in an einer Fachschule für Sozialpädagogik im Land Bremen anschließend die staatliche Anerkennung erlangen? Hier erfahren Sie mehr.
Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führen will, benötigt hierfür in der Regel eine Fahrerlaubnis. Wenn die Fahrerlaubnis erstmalig erlangt werden soll, bitte an eine Fahrschule wenden. Alles weitere wird von dort aus veranlasst. Ausnahme: Bei Vorstrafen wenden Sie sich bitte direkt an die Führerscheinstelle. Hinweis für Fahrschulen: bitte beachten Sie unsere Informationen für Fahrschulen unter der Rubrik Zuständige Stellen "Fahrerlaubnisse".
Hier erhalten Sie Informationen zur Anerkennung der Gleichwertigkeit eines in einem anderen Bundesland erworbenen schulischen Abschlusses.
Für den Erwerb einer Pilotenlizenz müssen Sie eine Pilotenausbildung absolvieren, die in einer Flugschule (Ausbildungsorganisation) für Piloten stattfinden muss. Die Ausbildung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Jeder Teil schließt mit einer Prüfung vor der Behörde ab. Bitte beachten Sie, dass die komplette Dokumentation und Abwicklung Ihrer Ausbildung über Ihre Flugschule läuft und nur diese Sie anmelden kann.
Sie haben Ihre Fahrerlaubnis nicht in Deutschland, sondern
Frühestmöglicher Termin in Bremen: Fahrerlaubnisse am Mo. 05.08.24 um 08:00