Sie möchten Ihren Personalausweis / Reisepass / eID-Karte abholen?
Frühestmöglicher Termin in Bremen: BürgerServiceCenter-Stresemannstraße am Mo. 06.05.24 um 08:00
Sie möchten Ihren Personalausweis / Reisepass / eID-Karte abholen?
Frühestmöglicher Termin in Bremen: BürgerServiceCenter-Stresemannstraße am Mo. 06.05.24 um 08:00
Bei der eID-Karte handelt es sich um ein Dokument, das die Online-Ausweisfunktion für Personen zur Verfügung stellt, die keinen Anspruch auf Ausstellung eines Personalausweises oder Aufenthaltstitels mit Online-Ausweisfunktion haben.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: BürgerServiceCenter-Mitte am Di. 11.06.24 um 09:45
Wenn Sie bereits Wohngeld erhalten, können Sie unter bestimmten Umständen einen Antrag auf Wohngelderhöhung stellen.
Wenn Sie bereits Wohngeld erhalten, müssen Sie bestimmte Änderungen Ihrer persönlichen Verhältnisse mitteilen.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: Wohngeldstelle Contrescarpe am Do. 02.05.24 um 09:45
Verfügen Sie nur über ein geringes Einkommen, können Sie zur Entlastung Ihrer Wohnkosten Wohngeld beantragen.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: Wohngeldstelle Willy-Brandt-Platz am Do. 02.05.24 um 09:15
Wenn Sie bereits Wohngeld erhalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf Weiterleistung stellen.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: Wohngeldstelle Contrescarpe am Do. 02.05.24 um 09:45
Bei Aufnahme eines Gewerbebetriebes ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: Gewerbemeldestelle am Do. 02.05.24 um 11:00
Wenn ein Gewerbe zukünftig nicht mehr in der Stadt Bremen ausgeübt werden soll, ist eine Gewerbeabmeldung erforderlich.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: Gewerbemeldestelle am Do. 02.05.24 um 11:00
Bei Aufnahme eines Gewerbebetriebes ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: Gewerbemeldestelle am Mo. 10.06.24 um 09:15
Bei Aufnahme eines Gewerbebetriebes durch eine Personengesellschaft ist eine Gewerbeanmeldung durch den persönlich haftenden Gesellschafter (natürliche oder juristische Person) erforderlich.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: Gewerbemeldestelle am Mo. 10.06.24 um 09:15
Wenn ein Gewerbebetrieb örtlich verlegt oder der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder ausgedehnt oder eine Namensänderung vorgenommen werden soll, ist eine Gewerbeummeldung erforderlich.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: Gewerbemeldestelle am Do. 02.05.24 um 11:00
Sie wollen auf Ihrem Grundstück einen Baum fällen oder beschneiden, der nach der Baumschutzverordnung geschützt ist?
Sie benötigen einen Auszug aus dem Bremer Schiffsregister?
Sie wollen Außengastronomie in Bremen oder Bremerhaven betreiben?
Sie haben ein Kind bekommen und benötigen eine Geburtsurkunde.
Wenn Sie einen verloren gegangenen Gegenstand finden, der mehr als 10 Euro wert ist, müssen Sie diesen unverzüglich beim Ordnungsamt - Fundangelegenheiten in der Stresemannstraße 48 oder in einem der Bremer Polizeireviere anzeigen und abgeben. Für die Abgabe der Fundsache beim Ordnungsamt - Fundangelegenheiten benötigen Sie einen Termin. Sie erhalten einen Termin unter der Rufnummer 0421/361-10080 oder per E-Mail: mailto:fundsachen@ordnungsamt.bremen.de
Sie möchten eine Fundsache abholen
Sie haben die Möglichkeit, zu jeder Zeit eine Verlustmeldung aufzugeben unter: https://fundinfo.novafind.eu/home/fundinfo/F04011000/app/ Durch die Abgabe Ihrer Verlustmeldung werden Sie automatisch benachrichtigt, sobald Ihre Sache beim Ordnungsamt - Fundangelegenheiten vorliegt. Sie können bei der Verlustmeldung auswählen, ob Sie per Brief oder E-Mail benachrichtigt werden möchten. Bitte bachten Sie, dass es teilweise mehrere Wochen dauern kann, bis Fundsachen ins Ordnungsamt - Fundangelegenheiten gelangen. Wenn eine Fundsache Hinweise auf Ihre Person enthält, z. B. Personalausweis, EC-Karte, Versichertenkarte oder ähnliches, dann werden Sie auch ohne Verlustmeldung automatisch schriftlich benachrichtigt. Sollten Sie noch weitere Fragen zum Thema Fundsachen haben, erreichen Sie uns per E-Mail: fundsachen@ordnungsamt.bremen.de oder telefonisch unter +49 421 361 10080
Sie möchten eine kleine Lotterie/ Ausspielung (Tombola) veranstalten? Dann brauchen Sie eine Erlaubnis. Hier erfahren Sie mehr darüber.
Der behördliche Weg zur Eheschließung
Nach dem BAföG kann eine Ausbildung im Ausland grundsätzlich gefördert werden, wenn sie im Zusammenhang mit einem im Inland durchgeführten Studiums oder Schulbesuchs steht. Das Studierendenwerk in Bremen ist zuständig für die Bearbeitung von Anträgen aus der gesamten Bundesrepublik für Ausbildungen in Amerika – außer den USA und Kanada.
Sie möchten Ihre Steuererklärung mit Hilfe des ELSTER-Verfahrens elektronisch an Ihr zuständiges Finanzamt übermitteln? Erfahren Sie hier mehr.
Sie haben Ihre Ausbildung zum Rechtsanwalt oder zur Rechtsanwältin im Ausland absolviert und möchten nun in Deutschland arbeiten? Informieren Sie sich hier über die Voraussetzungen.
Zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung gehören wesentlich das Recht auf freie Meinungsäußerung und das Recht sich friedlich und ohne Waffen unter freiem Himmel zu versammeln. Nach herrschender Meinung liegt eine Versammlung im Sinne von Artikel 8 des Grundgesetzes vor, wenn mehr als zwei Personen zur gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung, zusammenkommen. Volksfeste und Vergnügungsveranstaltungen sowie Veranstaltungen, die der bloßen Zurschaustellung eines Lebensgefühls dienen, fallen deshalb nicht unter den Versammlungsbegriff. Siehe Dienstleistungsbeschreibung "Veranstaltungen auf öffentlichem Grund".
Sie benötigen als öffentliche Stelle Meldedaten? Diese Informationen können Sie bundesweit über die zentrale Stelle Ihres Bundeslandes abrufen.
Sie wollen Einsicht in Handelsregister nehmen? Das Handelsregister enthält Eintragungen über konkrete Kapitalgesellschaften (wie GmbH, AG, KGaA), Personenhandelsgesellschaften (wie OHG, KG) oder Einzelkaufleute (e. K.).
Sie haben oder bekommen ein Kind und der Vater des Kindes will seine Vaterschaft nicht anerkennen oder ist unbekannt? Lassen Sie sich beraten, was sie tun können und wer ihnen hilft.
Sie haben einen Beistand vom Amt für Soziale Dienste zur Klärung von Unterhaltsfragen und/oder von Vaterschaftsfragen? Sie brauchen den Beistand nicht mehr und möchten die Beistandschaft beenden? Hier erfahren Sie wie das geht.
Wenn Sie Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen erhalten möchten, benötigen Sie als Person in einem Gesundheitsfachberuf einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA).
Möchten Sie als Pflege-, Geburtshilfe, oder Physiotherapieeinrichtung Ihren Beschäftigten den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) ermöglichen? Dann können Sie unter bestimmen Voraussetzungen eine elektronische Institutionenkarte (SMC-B) beantragen.
Möchten Sie als Pflege, Geburtshilfe, oder Physiotherapieeinrichtungen Ihren Beschäftigten den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) verlängern? Dann können Sie für diese unter bestimmen Voraussetzungen die Folgekarte der elektronischen Institutionenkarte (SMC-B) beantragen.
Wenn Sie als Lieferant eine gültige Rahmenvereinbarung mit der öffentlichen Verwaltung haben, liegen der öffentlichen Verwaltung Ihre Lieferantenstammdaten vor. Sie sind dazu angehalten, die Richtigkeit Ihrer Lieferantenstammdaten zu prüfen und im Abweichungsfall Änderungen zu kommunizieren.
Wenn Sie als Lieferant eine gültige Rahmenvereinbarung mit der öffentlichen Verwaltung haben, werden Sie für die Befüllung und Bereitstellung eines Produktkatalogs über Liefer- und Dienstleistungen beauftragt. Hierfür können Sie dann das Lieferantencockpit nutzen.
Wenn Sie als Lieferant eine gültige Rahmenvereinbarung mit der öffentlichen Verwaltung haben, müssen Sie zum Abruf aus der Rahmenvereinbarung einen Produktkatalog über Liefer- und Dienstleistungen zur Verfügung stellen. Hierfür können Sie das Lieferantencockpit nutzen.
Wenn Sie als Lieferant dem Besteller Informationen zur Lieferung und Leistungserbringung übermitteln möchten, können Sie unterschiedliche Status im Lieferantencockpit setzen.
Wenn Sie als Lieferant eine gültige Rahmenvereinbarung mit der öffentlichen Verwaltung haben, können Sie zum Abruf aus der Rahmenvereinbarung zu Ihrem Produktkatalog beraten. Sie als Lieferant erhalten eine Aufforderung zur Beratung, wenn Besteller zusätzliche Informationen über ein Produkt von Ihnen benötigen.
Wenn Sie als Lieferant eine gültige Rahmenvereinbarung mit der öffentlichen Verwaltung haben, können Sie zum Abruf aus der Rahmenvereinbarung zu Ihrem Produktkatalog beraten. Wenn Besteller der öffentlichen Verwaltung eine Beratungsanfrage an Sie stellen, Können Sie diese im Lieferantencockpit einsehen und beantworten. Sie können zudem einen Warenkorbvorschlag anfügen.
Wenn Sie als Lieferant eine Vertragsverletzung feststellen, können Sie dem strategischen Einkäufer eine Vertragsstörung melden. Sie können die Vertragsstörung im Lieferantencockpit an den strategischen Einkäufer übermitteln.
Wenn der Besteller eine Vertragsverletzung feststellt, kann er eine Vertragsstörungsmeldung an Sie als Lieferant übermitteln. Sie erhalten die Meldung im Lieferantencockpit. Diese Meldung kann auch durch den strategischen Einkauf erfolgen.
Wenn Sie als Lieferant eine gültige Rahmenvereinbarung mit der öffentlichen Verwaltung haben, müssen Sie zum Abruf aus der Rahmenvereinbarung einen Produktkatalog zur Verfügung stellen, den die öffentliche Verwaltung übernimmt. Hierfür können Sie das Lieferantencockpit nutzen.
Als Unternehmen im Bauhaupt- und Baunebenbereich können Sie sich mit dem Präqualifizierungsverfahren gegenüber den öffentlichen Vergabestellen ausweisen und in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (PQ-VOB) eintragen lassen.
Sie sind Rentner:in oder Pensionär:in? Dann können Sie Ihre Steuererklärung im vereinfachten Verfahren über das einfachELSTER-Portal abgeben.
Sie geben Ihre Betriebsstätte oder auch betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge auf? Dann melden Sie dies der zuständigen Stelle und Sie müssen keinen Rundfunkbeitrag mehr für diese entrichten.
Es gibt wesentliche Veränderungen an Ihre Betriebsstätte oder bei Ihren betrieblich genutzten Kraftfahrzeuge? Dann melden Sie dies der zuständigen Stelle und Sie der Rundfunkbeitrag wird angepasst.
Sie haben eine Betriebsstätte oder auch betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge? Dann müssen Sie hierfür einen Rundfunkbeitrag entrichten und dies der zuständigen Stelle melden. Neu hinzukommende Betriebsstätten müssen ebenso angemeldet werden.