Sie machen gerade Ihren Schulabschluss oder sind mitten in der Berufsausbildung?
Bei Fragen rund um Themen wie Studium, Bildung und Ausbildung sind Sie hier richtig.
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Nach dem BAföG wird eine individuelle Ausbildungsförderung gewährt, wenn Studierenden die erforderlichen Mittel für ihren Lebensunterhalt und ihre Ausbildung anderweitig nicht zur Verfügung stehen. Damit soll dem Einzelnen – unabhängig von der wirtschaftlichen Situation seiner Familie – die Ausbildung ermöglicht werden, für die er sich nach seinen Interessen und Fähigkeiten entschieden hat. Ziel ist es, allen Studierenden vergleichbare Bildungschancen zu eröffnen.
Möchte Ihr Kind im Verein Sport treiben oder an einer Ferienfreizeit teilnehmen? Benötigt Ihr Kind Lernförderung oder finanzielle Hilfe zur Finanzierung der bevorstehenden Klassenfahrt? Wenn Sie persönlich nicht in der Lage sind, Ihrem Kind diese Dinge zu ermöglichen, haben Sie die Möglichkeit dafür Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu beantragen.
Schulkinder können am Nachmittag eine Kindertageseinrichtung besuchen.
Auf Antrag können Sie von der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit einen Bildungsgutschein für eine Weiterbildungsmaßnahme erhalten. Hierzu müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Mit der Aushändigung eines Bildungsgutscheins entstehen Ihnen keine Kosten für die Teilnahme an der Weiterbildungsmaßnahme. Den Gutschein können Sie bei einem für die entsprechende Weiterbildungsförderung geprüften und zugelassenen Träger einlösen.
Verbindliche Auskunft über die Erfüllung einzelner Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung oder für die Befreiung von der Prüfung als Steuerberater
Ausländische SchülerInnen, die nicht Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union sind, sog. Drittstaatsangehörige, benötigen für Klassenfahrten in sog. Schengenstaaten kein Visum sondern ledigl. eine gültige Aufenthaltserlaubnis oder eine Niederlassungserlaubnis und einen gültigen Pass ihres Herkunftslands oder einen deutschen Reiseausweis für Flüchtlinge, Staatenlose oder Ausländer. Hat ein/e SchülerIn keinen gültigen Pass ihres Herkunftslandes oder befindet sie/er sich lediglich im Status der Duldung, können LehrerInnen allgemein- oder berufsbildender Schulen in Bremen für eine Klassenfahrt oder einen Schulausflug in das europäische Ausland eine sog. "Schülersammelliste" beim Migrationsamt beantragen, die die eigentlich erforderlichen Ausweisdokumente ersetzt.
Sie wohnen im Ausland und möchten Ihr Kind an einer Deutschen Schule anmelden? Informieren Sie sich hier über Deutsche Schulen im Ausland.
Sie haben Ihre Ausbildung zum Rechtsanwalt oder zur Rechtsanwältin im Ausland absolviert und möchten nun in Deutschland arbeiten? Informieren Sie sich hier über die Voraussetzungen.