Abmeldung vom Religionsunterricht
Als erziehungsberechtigte Person können Sie entscheiden, dass Ihr Kind nicht am Religionsunterricht in der Schule teilnehmen soll.
Familie ist für Viele der mit Abstand wichtigste Lebensbereich.
In dieser Rubrik erhalten Sie Informationen über die Themen Heirat, Partnerschaft und Kinder. Welche Unterstützung erhalten Familien vom Staat? Wo gibt es Beratung in der Nähe? Hier finden Sie Informationen und Kontakte.
Als erziehungsberechtigte Person können Sie entscheiden, dass Ihr Kind nicht am Religionsunterricht in der Schule teilnehmen soll.
Als adoptierte Person können Sie ab Ihrem 16. Geburtstag selbst Einsicht in die Akten über die Vermittlung Ihrer Adoption nehmen. Es sei denn, die Interessen anderer Betroffener – etwa die Ihrer leiblichen Eltern – stehen der Einsicht entgegen oder überwiegen.
Eine im Ausland vorgenommene sogenannte schwache Adoption eines Kindes kann durch Beschluss des Familiengerichts in eine sogenannte starke Adoption umgewandelt werden.
Die Annahme als Kind (Adoption) wird auf Antrag des Annehmenden vom Familiengericht ausgesprochen.
Wenn Sie eine volljährige Person adoptieren möchten, können Sie und der oder die Anzunehmende dies beim Familiengericht beantragen.
Kinder über 14 Jahre können ihre Adoption rückgängig machen, wenn über die Adoption noch nicht durch ein Gericht entschieden wurde. Dieser Widerruf muss öffentlich beurkundet werden.
Sie bekommen Unterhaltsvorschuss und es haben sich Änderungen ergeben? Melden Sie diese sofort.
Sie sind Pflegeperson eines Kindes in Vollzeitpflege? Dann erhalten Sie fachliche Unterstützung und Beratung durch den Pflegekinderdienst.
Sie möchten ein Pflegekind bei sich aufnehmen? Dann müssen Sie sich zunächst als Pflegeeltern qualifizieren.
Sie wollen ihr im Ausland erworbenes Schulabschlusszeugnis zum Zwecke der beruflichen Aus- und Weiterbildung beziehungsweise der Arbeitsaufnahme anerkennen lassen? Senden Sie uns Ihren Antrag und die vollständigen Unterlagen zu.
Sie wollen Ihr Kind in in der Krippe, dem Kindergarten, bei einer Tagesmutter oder bei einem Tagesvater anmelden? Dafür benötigen Sie eine Kind-ID.
Wenn Sie als Erwachsener die allgemeine Hochschulreife (Abitur) erwerben wollen, dann können Sie sich an einer Schule des Zweiten Bildungswegs bewerben. Erfahren Sie hier mehr.
Wenn Sie als Erwachsene:r den Mittleren Schulabschluss (MSA) absolvieren möchten, dann können Sie sich an einer Schule des Zweiten Bildungswegs bewerben. Erfahren Sie hier mehr.
Das Verfahren wird vom zuständigen Familiengericht von Amts wegen eingeleitet, insbesondere aufgrund von Anregungen durch das Jugendamt, das wiederum beispielsweise aufgrund von Meldungen von Nachbarn, Erziehern, Lehrern oder Verwandten tätig wird.
Die Personensorge umfasst das Recht, die Herausgabe des Kindes von jedem zu verlangen, der es den Eltern oder einem Elternteil vorenthält.
Die Erziehungsberechtigten können für ihre Kinder in Ausnahme eine Schüler-Einzelbeförderung in Anspruch nehmen.
Wenn Sie Ihre Ehe beenden wollen, können Sie die Scheidung Ihrer Ehe beantragen.
Wenn Sie Ihre Lebenspartnerschaft beenden wollen, können Sie die Aufhebung Ihrer Lebenspartnerschaft beantragen.
Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Eheschließung nicht rechtens ist, können Sie die Aufhebung Ihrer Ehe beantragen.
Sie brauchen eine Auskunft aus dem Sorgeregister? Hier erfahren Sie mehr.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Schulpflicht einer Schülerin oder eines Schülers zum Besuch einer allgemeinbildenden/berufsbildenden Schule im Land Bremen ruhen bzw. die Schülerin oder der Schüler von der Schulpflicht befreit werden. Hierfür muss ein Antrag gestellt werden.
Informieren Sie sich hier über die Möglichkeit einer Befreiung von Schulgeld an Ersatzschulen.
Sie sind Pflegeperson eines Kindes in Vollzeitpflege? Dann erhalten Sie fachliche Unterstützung und Beratung durch den Pflegekinderdienst.
Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte können sich bei allen Fragen zur Entwicklung und Erziehung, bei persönlichen oder familiären Fragen, bei Trennung und Scheidung an die städtischen Erziehungsberatungsstellen wenden.
Sie haben oder bekommen ein Kind und der Vater des Kindes will seine Vaterschaft nicht anerkennen oder ist unbekannt? Lassen Sie sich beraten, was sie tun können und wer ihnen hilft.
Sie sind alleinerziehend und bekommen kein Geld vom anderen Elternteil für ihr Kind? Oder bekommen Sie zu wenig Geld? Lassen Sie sich beraten, was sie tun können und wer ihnen hilft.
Wenn Sie eine Haushaltshilfe auf Minijob-Basis beschäftigen, müssen Sie diese durch das Haushaltsscheck-Verfahren anmelden.
Geraten Sie in die Situation, dass sowohl Sie als auch der andere Elternteil für die Betreuung Ihres noch nicht 14 Jahre alten Kindes ausfallen, unterstützt Sie das Amt für Soziale Dienste.
Sie möchten sich um die Aufnahme an einem Beruflichen Gymnasium in der Stadtgemeinde Bremen bewerben?
Um Bücher und andere Medien in den Stadtbibliotheken in Bremen ausleihen zu können, brauchen Sie einen Bibliotheksausweis (BIBCARD). Erfahren Sie hier mehr.
Wenn Sie nicht sicher stellen können, dass es ihrem Kind bei Ihnen zuhause gut geht, dann kann Ihr Kind vorübergehend oder auf längere Zeit in einer betreuten Wohnform leben.
Sie möchten die digitalen Angebote der Stadtbibliothek Bremen für Ihren Unterricht nutzen oder Medien für Ihren Unterricht ausleihen? Erfahren Sie hier mehr.
Mit einem Klick zur digitalen BIBCARD. Über die Schul-iPads können Schüler:innen in Bremen schnell und einfach eine digitale BIBCARD erstellen. Erfahren Sie hier mehr.
Ihre Ehe wurde im Ausland geschieden? Daran sollten Sie denken!
Sie haben im Ausland geheiratet und sind sich nicht sicher, ob die Ehe hier gültig ist?
Mein/e Partner:in ist lebensgefährlich erkrankt - können wir trotzdem heiraten?
Wir möchten unsere eingetragene Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln.
Sie möchten ein Kind aus dem Ausland adoptieren? Dann müssen Sie sich zunächst als Adoptionseltern qualifizieren.
Sie möchten ein Kind aus dem Ausland adoptieren? Dann müssen Sie sich neben der allgemeinen Prüfung für das jeweilige Land als Adoptionseltern qualifizieren.
Sie möchten ein Kind aus dem Inland adoptieren? Dann müssen Sie sich zunächst als Adoptionseltern qualifizieren.
Sie wollen ein Kind adoptieren? Die Adoptionsstelle berät Sie und begleitet Sie bei den weiteren Schritten. Hier erfahren Sie mehr über den Prozess.
Bei Aufnahme eines Pflegekindes werden einmalige pauschale Beihilfen bewilligt und mit dem ersten Pflegegeld überwiesen.
Sie können Einsicht in das Güterrechtsregister nehmen.
Sie wollen ihr Stiefkind adoptieren? Die Adoptionsstelle berät und begleitet Sie bei den weiteren Schritten. Hier erfahren Sie mehr über den Prozess.
Sie wollen ein verwandtes Kind adoptieren? Die Adoptionsstelle berät und begleitet Sie bei den weiteren Schritten. Hier erfahren Sie mehr über den Prozess.
Wenn Sie Ihr Kind zur Adoption freigeben möchten und mit der Mutter nicht verheiratet sind, können Sie nach der Geburt des Kindes darauf verzichten, einen Antrag auf Übertragung der elterlichen Sorge auf sich zu stellen.
Ihr Kind besucht in Bremen eine Kita oder eine Gruppe einer Tagesmutter oder eines Tagesvaters? Informieren Sie sich über die Kosten, die Ihnen dabei entstehen.
Aktuell: Online-Terminvergabe nur für den Kita-Beitragsservice möglich!
Sie können den Elternbeitrag für Ihr Kind nicht mehr bezahlen? Sie beziehen Sozialleistungen? Prüfen Sie, ob entweder eine Ermäßigung oder ein Erlass der Kosten für Sie in Frage kommt.
Ihr Kind hat Probleme im Alltag oder in seiner Entwicklung? Sie als Elternteil benötigen Unterstützung bei der Erziehung? Dann kann die Erziehung Ihres Kindes in einer Tagesgruppe eine mögliche Hilfe sein.
Ihr Kind hat Probleme im Alltag oder in seiner Entwicklung? Sie als Elternteil können Ihrem Kind alleine nicht helfen? Dann kann ein Erziehungsbeistand Ihr Kind unterstützen.
Alle zwei Jahre können Familien mit niedrigem Einkommen aus Bremen einen Antrag auf Bezuschussung einer Erholungsmaßnahme bei der Daniel-Schnakenberg-Stiftung stellen.
Eine Übersicht über die Ferien für die Schulen der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven
Bei Schülerinnen und Schülern, die in ihren Bildungs-, Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten stark beeinträchtigt sind, kann ein Verfahren zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs gemäß §23- §28 BremInBilV eingeleitet und durchgeführt werden.
Wenn es für ihre Entwicklung wichtig ist, können, junge Volljährige auch nach ihrem 18. Geburtstag Hilfen zur Erziehung erhalten und in Vollzeitpflege untergebracht werden.
Was für Gebühren gibt es im Rahmen einer Adoption eines Kindes aus dem Ausland?
Möchten Sie die Vaterschaft beim Standesamt anerkennen?
Sie als nichtverheiratete Mutter können von dem Kindesvater Unterhalt aus dem Anlass der Geburt des gemeinsamen Kindes geltend machen.
Wenn Sie verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sind, jedoch getrennt leben, können Sie für die Zeit des Getrenntlebens eine Verteilung der Haushaltsgegenstände verlangen.
Für ein minderjähriges Kind getrenntlebender Eltern, kann von dem unterhaltspflichtigen Teil ein angemessener Unterhalt verlangt werden.
Wenn Sie verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sind, jedoch getrennt leben, können Sie von Ihrem Partner bzw. Ihrer Partnerin bereits vor der Scheidung einen angemessenen Unterhalt verlangen.
Wenn Sie mitbekommen, dass das Vermögen eines Kindes gefährdet ist, insbesondere durch seine Eltern oder einen Elternteil, teilen Sie dieses dem Familiengericht beim Amtsgericht mit.
Wenn Sie rechtskräftig geschieden und Sie außerstande sind, sich selbst zu unterhalten, können Sie von Ihrer ehemaligen Ehegattin oder Ihrem ehemaligen Ehegatten einen angemessenen Unterhalt verlangen.
Kinder und Jugendliche in der heilpädagogischen Vollzeitpflege bringen aufgrund ihrer beeinträchtigten körperlichen und/oder seelischen Entwicklung besondere Bedarfe mit. Diese Bedarfe erfordern eine enge und intensive Beratung der Beteiligten im Pflegeverhältnis. In Bremen unterstützt und begleitet die PiB – Pflegekinder gemeinnützige GmbH Pflegepersonen und Pflegekinder mit umfangreichen Angeboten.
Junge Erwachsene haben manchmal Schwierigkeiten, selbstständig und ohne Hilfen von Anderen zu leben. Für Menschen im Alter von 18 bis 27 Jahren gibt es die sogenannten "Hilfen für junge Volljährige" vom Jugendamt.
Die Eltern kümmern sich in der Regel um die Erziehung und Sorge für ein Kind. Vielleicht können aber auch Hilfen des Staates bei der Erziehung sinnvoll sein.
Wenn Sie nicht sicherstellen können, dass es ihrem Kind bei Ihnen zuhause gut geht, dann kann Ihr Kind vorübergehend oder auf längere Zeit in einer Pflegefamilie leben.
Halten Sie als Behörde oder Träger der freien Jugendhilfe den Inhalt eines Mediums für jugendgefährdend, können Sie bei der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) ein Indizierungsverfahren beantragen oder anregen.
Hier finden Sie alle Informationen zu den stadtbremischen Ganztagsschulen.
Du fühlst dich in deiner Familie unwohl, dir droht Verwahrlosung oder du bist in einer Krisensituation akut gefährdet? Sie beobachten die Verwahlosung eines Kindes oder einer jugendlichen Person in Ihrem Umfeld? Das Jugendamt in den Sozialzentren hilft dabei, die bestmögliche Lösung für die betroffene Person zu finden.
Jugendliche und junge Erwachsene in schwierigen Lebenssituationen können Hilfe bekommen, damit sie selbstständiger werden und in der Gesellschaft besser klarkommen.
Sie bekommen Unterhaltsvorschuss? Die Unterhaltsvorschussstelle prüft jährlich, ob alle Voraussetzungen für den Anspruch auf Unterhaltsvorschuss noch vorliegen.
Sind Sie beim Fernsehen, beim Surfen im Internet oder in einem anderen Medium auf einen Inhalt gestoßen, der Ihnen für Kinder und Jugendliche ungeeignet erscheint, können Sie diesbezüglich Beschwerde bei der bremischen Landesmedienanstalt einreichen. Bei Druckerzeugnissen, Tonträgern und Computerspielen sind andere Stellen einzuschalten.
Sie möchten die Gefährdung eines Kindes oder Jugendlichen melden, oder befinden sich selbst mit Ihren eigenen Kindern in einer akuten Krisensituation, dann rufen Sie das Kinder- und Jugendschutztelefon , Rufnummer 6 99 11 33 an.
Sie sind adoptiert und suchen Ihre Herkunftsfamilie? Dann können Sie sich beim örtlichen Jugendamt oder der Adoptionsvermittlungsstelle beraten lassen. Auch Mitglieder der Herkunftsfamilie bekommen Unterstützung bei der Suche nach dem Verbleib eines adoptierten Kindes.
Bei Leistungen der Vollzeitpflege wird der notwendige Unterhalt des Minderjährigen und jungen Volljährigen durch laufende Leistungen sichergestellt. Der notwendige Unterhalt umfasst die Kosten für den Sachaufwand und für die Pflege und Erziehung.
Wenn eine Vollzeitpflege endet, kann das Pflegekind als junge Volljährige Person noch weiter begleitet werden.
Wir haben ein minderjähriges Kind und möchten den Familiennamen des Kindes ändern.
Wir möchten die Reihenfolge der Vornamen des Kindes ändern.
Ich bin volljährig und möchte den Geburtsnamen, den mir meine Eltern gegeben haben, ändern.
Ich möchte die Reihenfolge meiner Vornamen neu sortieren. Mein Rufname steht an zweiter Stelle. Ich möchte, dass der Rufname vorne steht.
Wir möchten einen gemeinsamen (Doppel-)Namen führen. Ich/Wir möchte/-n den in der Ehe geführten Namen ändern. Ich möchte meinen Geburtsnamen wieder annehmen. Ich möchte einen Doppelnamen führen.
Die Erziehungsberechtigten können für ihre Kinder die Schüler-Sammelbeförderung in Anspruch nehmen.
Sie haben ein schulpflichtiges Kind bei dem ein sonderpädagogischer Förderbedarf Hören, Sehen oder körperliche und motorische Entwicklung diagnostiziert wurde und Sie wünschen eine Beschulung in einem Bildungs- und Beratungszentrum als Alternative zur inklusiven Beschulung.
Ihre Tochter oder ihr Sohn zeigt Verhaltens- oder psychische Probleme in der Schule? Er oder sie kommt dort einfach nicht mehr mit dem Schulalltag zurecht und Sie finden alleine keine Lösung?
Beratung und Unterstützung finden Sie als Sorgeberechtigte oder als Schüler:in in den Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren (ReBUZ).
Haben Sie ein Abschluss- oder Abgangszeugnis verloren? Oder haben Sie einen beim Standesamt eingetragenen neuen Namen, der nicht der Ehename ist? Hier erfahren Sie mehr.
Schulen dokumentieren die Leistungen ihrer Schülerinnen und Schüler in Halbjahres-, Jahres-, Abgangs- und Abschlusszeugnissen.
Kinder, Jugendliche und junge Volljährige in der sonderpädagogischen Vollzeitpflege bringen aufgrund ihrer wesentlichen seelischen, körperlichen und/oder geistigen Beeinträchtigungen besondere Bedarfe mit. Diese Bedarfe erfordern eine enge und intensive Beratung der Beteiligten im Pflegeverhältnis. In Bremen unterstützt und begleitet die PiB – Pflegekinder gemeinnützige GmbH Pflegepersonen und Pflegekinder mit umfangreichen Angeboten.
Sie als Familie oder als alleinerziehende Person benötigen Unterstützung zur Bewältigung Ihres Familienalltags? Dann ist die sozialpädagogische Familienhilfe eine Möglichkeit für Sie. Die sozialpädagogische Familienhilfe ist eine Form der Hilfen zur Erziehung vom Jugendamt.
Manche Kinder und Jugendliche haben Schwierigkeiten in ihrer persönlichen Entwicklung. Für sie ist es schwierig, auf andere Kinder zuzugehen, sich in Gruppen zu einzubringen oder ihre Probleme selbstständig zu bewältigen.
Eine Trennung oder Scheidung bringt Familien oft in eine schwierige Situation. Suchen Sie Hilfe und Unterstützung, helfen Ihnen in Bremen verschiedene Stellen weiter.
Die Leistungen in der Vollzeitpflege umfassen auch die Erstattung nachgewiesener angemessener Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung, sofern keine gesetzliche Unfallversicherung gegeben ist.
Wenn für ein Pflegekind eine Familienversicherung nicht möglich ist und auch keine Pflichtversicherung besteht, kann das Amt für soziale Dienste angemessene Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung übernehmen.
Sie sind alleinerziehend und bekommen keinen oder unregelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil für Ihr Kind? Dann können Sie Unterhaltsvorschuss beantragen.
Die PiB – Pflegekinder in Bremen gemeinnützige GmbH kann die Pflegeeltern unterstützen, wenn ein Kind dauerhaft in der Pflegefamilie leben soll, weil sich die Bedingungen in der Ursprungsfamilie langfristig nicht verbessern.
Es gibt Lebenssituationen, in denen zusätzliche standesamtliche Urkunden benötigt werden.
Sie sind Pflegeperson und die leiblichen Eltern wollen das Kind wieder bei sich aufnehmen? Dann können Sie beim Familiengericht beantragen, dass das Kind bei Ihnen bleibt.
Sind Sie Pflegeeltern für ein Pflegekind, haben Sie gemäß § 1632 Absatz 4 Bürgerliches Gesetzbuch das Recht, beim Familiengericht einen Antrag auf Verbleib des Pflegekindes in der Pflegefamilie zu stellen.
Die Gültigkeit der Bescheinigung über ein internationales Vermittlungsverfahren kann auf Antrag um 1 Jahr verlängert werden.
Ältere Kinder und Jugendliche in der Vollzeitpflege bringen besondere Bedarfe mit. Diese Bedarfe erfordern eine enge und intensive Beratung der Beteiligten im Pflegeverhältnis. Das Jugendamt bzw. der Kinderpflegedienst unterstützt und begleitet Pflegepersonen und Pflegekinder mit umfangreichen Angeboten.
Sie möchten Ihr Kind vorzeitig für die Einschulung anmelden?
Sie möchten eine wissenschaftliche Studie, eine Befragung oder eine Testreihe an Schulen durchführen? Je nach Art der Untersuchung müssen Sie diese genehmigen lassen oder müssen über die Untersuchung informieren.
Wenn Sie als Erwachsene(r) die allgemeine Hochschulreife (Abitur) erwerben wollen und und eine mindestens 24-monatige Berufstätigkeit beziehungsweise Ersatzzeiten vorweisen können, dann können Sie sich an einer Schule des Zweiten Bildungswegs bewerben. Erfahren Sie hier mehr.
Sie wohnen im Ausland und möchten Ihr Kind an einer Deutschen Schule anmelden? Informieren Sie sich hier über Deutsche Schulen im Ausland.
Wie kann ich mein Kind von der Schule zurückstellen? Informieren Sie sich hier über die Möglichkeiten und die Schulpflicht.
Pflegepersonen können einen Zuschuss zu ihrer Altersvorsorge erhalten
Ihr Kind besucht in Bremen eine Kita eines Elternvereines oder eines privaten Trägers? Dann können Sie einen Zuschuss zum Elternbeitrag beantragen.
Wenn der Krankenversicherungsschutz eines Pflegekindes für notwendige Maßnahmen nicht ausreicht, kann das Amt für soziale Dienste unter Umständen erforderliche Zuzahlungen oder Eigenanteile übernehmen. In der Regel sind solche Kosten aber schon mit den monatlichen Pauschalbeträgen abgegolten.