Herzlich Willkommen beim Bürgeramt!

Das Bürgeramt ist für die Stadtgemeinde Bremen die zuständige Behörde für die häufig benötigten Dienstleistungen. Wir sind zuständig für die Bereiche Melde-, Pass- und Ausweisangelegenheiten sowie für Fahrerlaubnis- und Kfz-Zulassungsangelegenheiten:

  • Wohnungsmeldungen (An- und Ummeldung)
  • Reisedokumente
  • Führungszeugnisse
  • Beglaubigungen
  • Fischereischeine
  • Melderegisterauskünfte
  • Einladung ausländischer Gäste
  • Kfz-Zulassungen
  • Kfz-Fahrzeugpapiere ändern und ersetzen
  • Fahrerlaubnisse / Führerscheine

Hinweise zu unseren Dienststellen finden Sie unter "Zugeordnete Dienststellen".

Wenn Sie ein entsprechendes Anliegen haben, vereinbaren Sie bitte einen Termin unter 0421-115 oder online unter https://www.service.bremen.de

1. Allgemeines

Ein Besuch im Bürgeramt ist an allen Standorten nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Einen Termin können Sie online über https://www.service.bremen.de oder telefonisch über das Bürgertelefon unter der Telefonnummer 0421-115 vereinbaren. Bitte nutzen Sie möglichst die Onlinebuchung.

Wenn Sie Ihren Termin nicht benötigen, sagen Sie ihn bitte ab, damit er anderweitig genutzt werden kann, vielen Dank!

Ab 31.07.2024 bieten wir in den Bürgerservicecentern wieder Vorsprachen ohne Termin zu folgenden Zeiten an:

BSC-Mitte                        Montags 13.00 bis 18.00 Uhr   |  Mittwochs 07.30 bis 12.30 Uhr

BSC-Stresemannstraße     Montags 13.00 bis 16.45 Uhr  |  Mittwochs 07.00 bis 11.45 Uhr

BSC-Nord                        Montags 13.00 bis 16.45 Uhr   |  Mittwochs 07.00 bis 11.45 Uhr

Anliegen: Reisedokumente (Reisepässe, Personalausweise und vorläufige Dokumente) und Wohnungsmeldungen.

Bitte richten Sie sich, wenn Sie das Angebot nutzen möchten, auf Wartezeiten ein.

2. BürgerServiceCenter

2.1. Express-Schalter in den BürgerServiceCentern (BSC)

Sie benötigen für folgende Anliegen keinen Termin:

  • Beglaubigungen,
  • Meldebescheinigungen,
  • Ausweispflichtbefreiungen,
  • Adressänderungen auf Personalausweisen, 
  • PIN-Nummer ändern für den Personalausweis und die eID-Karte

Wann sind die Express-Schalter geöffnet?

BürgerServiceCenter Mitte:
Montags und donnerstags von 07:30 bis 17:00 Uhr, dienstags und freitags von 07:30 bis 12:00 Uhr sowie mittwochs von 07:30 bis 13:00 Uhr.

BürgerServiceCenter Nord:
Montags von 07:30 bis 17:00 Uhr, dienstags bis freitags von 07:30 bis 12:00 Uhr. 

BürgerServiceCenter Stresemannstrasse:
Montags von 08:00 bis 17:00 Uhr, dienstags bis freitags von 07:00 – 12:00 Uhr.

2.2. Abholung von Personalausweisen, Reisepässen und eID-Karten

  • Personalausweis / Reisepass / eID-Karte abholen

Ist die Abholung Ihres Personalausweises bzw. Reisepasses oder Ihrer eID-Karte erforderlich, können Sie das Dokument in den Bürgerservicecentern Stresemannstraße und – Nord entweder an der Dokumentenausgabebox abholen oder ohne Termin vorsprechen. Im Bürgerservicecenter-Mitte benötigen Sie weiterhin einen Termin.

Ihren Pass oder Ausweis können Sie in dem BürgerServiceCenter abholen, in dem Sie das Dokument beantragt haben. Sie können den Bearbeitungsstatus Ihres Personalausweises mit Hilfe der auf Ihrem Abholschein angegebenen Seriennummer unter https://www.landesmelderegister.bremen.de/olav/passpa?mbom=4011000 einsehen.
[LISTE ]

Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch oder per E-Mail unter:
0421-361-88666 oder per E-Mail: bscmitte@buergeramt.bremen.de
0421-361-88696 oder per E-Mail: bscstre@buergeramt.bremen.de
0421-361-88644 oder per E-Mail: bscnord@buergeramt.bremen.de

3. Kfz-Zulassungen

3.1. Kfz-Zulassungsanträge von Privatkund:innen können nur nach vorheriger Terminvereinbarung in den BürgerServiceCentern Stresemannstraße und Bremen-Nord bearbeitet werden. Ausnahme: Außerbetriebsetzungen von Fahrzeugen und die Erteilung von Kurzzeitkennzeichen sind ohne Terminvereinbarung möglich.

3.2. Zulassungen für gewerbliche Kfz-Zulassungsdienste und Autohäuser
Die Abgabe von Kfz-Zulassungsanträgen ist zu den bisherigen Abgabezeiten in den BürgerServiceCentern Stresemannstraße und Bremen-Nord möglich.

Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch oder per E-Mail unter:
0421-361-88668 oder per E-Mail: bscstre@buergeramt.bremen.de

3.3. Weitere Kfz-Dienstleistungen

Ausnahmegenehmigungen nach § 70 StVZO, Einzelgenehmigungen nach § 13 EG-FGV, rote Kennzeichen und der Verlust bzw. Diebstahl von Zulassungsbescheinigungen Teil II werden in der Zentralen Kfz-Zulassungsbehörde bearbeitet. 

Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch oder per E-Mail unter:
0421-361-88668 oder per E-Mail: zentralekfz-zulassungsbehoerde@buergeramt.bremen.de

4. Fahrerlaubnisse

4.1. Antragstellung
Ein Besuch ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

4.2. Informationen zum Führerscheinpflichtumtausch erhalten Sie über nachfolgenden Link:

Die Jahrgänge 1971 oder später müssen ihre Führerscheine (grauer / rosa Papierführerschein, ausgestellt bis zum 31. Dezember 1998) bis zum 19.01.2025 getauscht haben.

Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch oder per E-Mail unter:
0421-361-88669 oder per E-Mail: fuehrerscheinstelle@buergeramt.bremen.de

Einen Termin können Sie hier auf https://service.bremen.de bei der Dienstleistung „Führerschein Pflichtumtausch“ oder unter der Telefonnummer 115 vereinbaren. Bitte nutzen Sie auch hier möglichst das Onlineterminangebot.